Landgericht glaubte der Aussage des Angeklagten nicht. Nach Attacke mit einer Holzlatte erbeutete der Beschuldigte zwei Heroinpäckchen. Opfer starb später eines natürlichen Todes.
Sechs Jahre Haft für einen brutalen Raub im Drogenmilieu. Die VII. Essener Strafkammer ließ sich vom Freispruch, den Verteidiger Nölting beantragt hatte, nicht überzeugen und verurteilte den 32 Jahre alten Nejib Y. wegen schwerer räuberischer Erpressung. Mit einer Holzlatte hatte er im Sommer vergangenen Jahres einen Dealer geschlagen und so zwei Päckchen Heroin erbeutet.
Keine leichte Beweisaufnahme. Eine Zeugin ist mittlerweile verstorben, aber auch das eigentliche Opfer lebt nicht mehr. Viereinhalb Monate nach dem Überfall starb der Mann eines natürlichen Todes. So stand dem Landgericht nur noch ein weiterer Tatzeuge zur Verfügung, dessen Aussage die Strafkammer allerdings voll überzeugte.
Der Angeklagte war am 20. Juni 2007 in ein Haus am Borsigweg gegangen und wollte sich nach Ansicht der Kammer bei dem späteren Opfer Heroin besorgen. Es kam aber zu einem Streit, dem der Dealer sich durch Flucht entzog. Gemeinsam mit einem Freund, dem für das Gericht später wichtigen und zuverlässigen Zeugen, verrammelte er die Zimmertür mit einer Holzlatte, so dass der Angeklagte eingesperrt war. Nicht lange. Nejib Y. befreite sich, ergriff die Latte und schlug mehrfach auf den Dealer ein. Schließlich bekam er die verlangten zwei Heroinpäckchen.
Staatsanwalt Schilling zeigte sich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Detailreich habe der Freund des Opfers den Verlauf geschildert. So habe er sich auch noch an die Nägel in der Latte erinnert.
Verteidiger Nölting kam dagegen zu einem „völlig anderen Ergebnis” und sah seinen Mandanten in der Opferrolle. Dieser sei von den beiden anderen angegriffen worden. Auf Freispruch lautete sein Antrag.
Richter Fink wies dagegen auf Widersprüche in der Version des Angeklagten hin, der lediglich Drogengeschäfte, aber kein Raubdelikt eingeräumt hatte. Angesichts der erheblichen Vorstrafen des Angeklagten und der massiven Gewalteinwirkung könne von einem minder schweren Fall keine Rede sein. Sechs Jahre Haft seien die angemessene Strafe für diese Tat, entschied das Gericht.