Gelsenkirchen.

Ende Februar ist es soweit, dann darf in Garagen und Kellern wieder geschraubt werden. Denn ab Donnerstag, 1. März, ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder blau statt bisher schwarz. Über Veränderungen stand Ludger T. Tillmann, Vorsitzender und Sprecher BVK-Bezirksverband Nord-Westfalen/Münster Rede und Antwort (BVK = Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute).

Herr Tillmann, alle Jahre wieder kommt der Schilderwechsel. Was heißt das?

Ludger Tillmann: Wer nach dem 1. März noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar. Ein neues Schild ist ein Jahr lang gültig und für etwa 70 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz ist wichtig. Er leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadenersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Nicht auszudenken, wenn man den Schutz nicht besitzt und etwas passiert.

Welche Knatterkisten müssen so ein Schild denn überhaupt haben?

Faszination Mopeds

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    Tillmann: Vorschrift ist es für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Mokick und Roller. Und was nicht viele wissen: Es gilt sogar für Krankenfahrstühle und Roller-Scooter, wenn sie schneller als sechs Stundenkilometer fahren.

    Thema Tempo. Mofas werden gerne auch mal frisiert, also technisch verändert, um sie schneller fahren zu können...

    Tillmann:... ja schon, aber bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Grundsätzlich gilt: Frisierte Fahrzeuge bleiben illegal. Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber das Geld vom Verursacher zurück.