Witten. .
Beleidigung, Erpressung, Faustschläge: Ein 28-Jähriger soll seine Freundinnen malträtiert und misshandelt haben. Am MIttwoch, 1. Dezember, vor dem Wittener Amtsgericht dann ein weiterer schwerer Vorwurf gegen den Angeklagten.
Er habe sie zudem vergewaltigt, so eine 21-jährige Ex-Freundin. Möglicherweise waren die Vorwürfe teilweise übertrieben...
Im Verlaufe der Aussage vor Gericht verstrickte sich die Frau in Widersprüche, bei der Polizei getroffene Aussagen schilderte sie zum Teil anders. So sagte sie bei ihrer Anzeige, der Angeklagte habe ihren Laptop gestohlen und zu Geld gemacht. Heute dann eine andere Version: Sie habe das selbst gemacht, sagte die Klägerin. Das Geld habe sie ihrem Ex-Freund aus Angst gegeben.
„Du bist meine Frau, du musst mit mir schlafen.“
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Zu den Vergewaltigungsvorwürfen konnte die Frau nur wenig Konkretes sagen. Der Angeklagte habe damals zu ihr gesagt: „Du bist meine Frau, du musst mit mir schlafen.“ Dann sei es zum Sex gekommen. Warum sie dies nicht schon bei ihrer Anzeige gesagt hatte, konnte sie nicht beantworten. Die Vorwürfe spielten für das Urteil gegen den Angeklagten ohnehin keine Rolle, weil sie nicht Teil der heutigen Anklage waren. Zudem zweifelte das Gericht an der Glaubwürdigkeit der Frau.
Zwei Fälle von Körperverletzung gab der Angeklagte direkt zu. Im Janaur 2009 habe er seine damalige Freundin geschlagen. In der Anklage ist von einem Faustschlag gegen den Kiefer die Rede – so weit wollte der gelernte Koch bei seinem Geständnis nicht gehen. Auslöser des Ausrasters sei ein Streit gewesen.
„Ich war naiv, dumm und ängstlich.“
Ein ähnlicher Fall im Juni dieses Jahres. Mittlerweile war der Wittener mit der 21-Jährigen zusammen, die die Vergewaltigungsvorwürfe erhob. Während sie mit dem Auto fuhr, habe er sie geschlagen, gab der Angeklagte zu. Seine Ex-Freundin ging mit den Vorwürfen noch weiter.
Der 28-Jährige habe gegen den Kopf, in den Bauch und ins Gesicht geschlagen. Ärzte stellten Prellungen am Körper und Verletzungen am Unterkiefer fest. Die Schwere der Vorwürfe wies der Angeklagte zurück. Das änderte nichts mehr an der Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft.
Doch warum blieb die 21-Jährige so lange mit dem Angeklagten zusammen? Er habe gedroht, ihre Wohnung auseinanderzunehmen, so die junge Frau. „Ich war naiv, dumm und ängstlich.“