Gelsenkirchen. .

Der Kampf um ihren Arbeitsplatz scheint für Marie Bauer nur vorerst verloren. Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen hat dem Antrag des BP-Managements stattgegeben, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.

Im Februar 2011 hatte die 21-Jährige mit ihrer vorläufigen Weiterbeschäftigung einen Teilerfolg erzielt. Der jetzige Beschluss der 1. Kammer ändert an dem Status der Mitarbeiterin nichts. Sie muss so lange weiter beschäftigt werden, bis ein höchstrichterliches Urteil die Auffassung des BP-Managements bestätigt. Die junge Frau hatte im Januar bei BP erfolgreich eine Lehre als Industriemechanikerin abgeschlossen, ist gleichzeitig Jugendvertreterin in dem Weltkonzern. Der Betriebsrat hatte mit dem Unternehmen vereinbart, Betriebsräte wie auch Jugendvertreter noch zwei Jahre nach der Ausbildung befristet weiter zu beschäftigen.

„Das Ergebnis einer harten Auseinandersetzung“, meinte Betriebsratsvorsitzender Wolfgang Petrikowski. Marie Bauer hatte das Angebot abgelehnt und auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gepocht. Damit aber, stellte der Vorsitzende Richter, Friedrich Heiringhoff, klar, sei rechtlich kein Arbeitsvertrag zustande gekommen.

Anwalt spricht von „unüberwindlichem Übel“

Das Gericht teilte offensichtlich die Auffassung der Geschäftsführung, dass das Recht auf einen unbefristeten Arbeitsplatz nur dann bestehe, wenn auch auf Dauer ein Arbeitsplatz vorhanden sei. Und einen Stammarbeitsplatz, so heißt es bei BP, könne man nicht anbieten. Allein aus „Gutheit“, wie es der BP-Rechtsvertreter formuliert, seien Stellen doppelt besetzt worden. Unstrittig ist aber auch, dass die BP-Geschäftsführung vorgibt, Marie Bauer störe durch ihre gewerkschaftlichen Aktivitäten nachhaltig den Betriebsfrieden. In einem Schriftsatz spricht der BP-Anwalt gar von einem „unüberwindlichen Übel“, sollte die 21-Jährige per einstweiliger Verfügung ihren Arbeitsplatz behalten.

Frank Stierlin, Anwalt der 21-Jährigen, wirft dem Unternehmen Rechtsmissbrauch vor. BP habe seiner Mandantin den Arbeitsplatz ja freiwillig angeboten. Damit sieht er das Unternehmen in der Pflicht, Marie Bauer auch unbefristet weiter zu beschäftigen. Sollte der Bereich Logistik, in dem Marie Bauer arbeitet, später an einen externen Dienstleister übergeben werden, mache diese Fremdvergabe den Übernahmeanspruch nicht zunichte.

Marie Bauer will gegen das Urteil Beschwerde einlegen. Sie arbeitet bei den BP Hafen- und Bahnbetrieben, hat gerade ihren Lok- und Rangiererführerschein gemacht. Im November 2012 endet ihre Amtszeit als Jugendvertreterin. Die wird sie vermutlich auch noch bei der BP erleben. Denn es ist kaum davon auszugehen, dass das Landesarbeitsgericht Hamm und möglicherweise das Bundesarbeitsgericht bis dahin entschieden haben, dass für sie die Reise zu Ende ist.