Gelsenkirchen-Buer. . Weil er eine Schlecker-Filiale in Erle überfallen hatte, musste sich ein 35-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht in Buer verantworten. Am Ende des kurzen Prozesses wurde der ohnehin derzeit inhaftierte Mann zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft und war vor Gericht geständig. Seine Drogensucht habe ihn zu dieser Straftat und zu einem Diebstahl von Alkohol, der mitverhandelt wurde, getrieben.
Im Mai dieses Jahres war der Mann frühmorgens in die Schlecker-Filiale gekommen und hatte der einzigen anwesenden Mitarbeiterin eine Spielzeugpistole gezeigt, die diese aber für eine echte hielt. Er forderte die Angestellte auf, ihn zum Safe zu bringen und ihm den Inhalt dessen zu übergeben. Auf diese Weise erbeutete der Angeklagte 2425 Euro.
Kein minderschwerer Fall
Die Geschädigte, deren genaue Beschreibung zur Ermittlung des Täters geführt hatte, leidet bis heute unter den Folgen des Erlebten, benötigt eine Therapie und, wegen massiver Schlafstörungen, Schlaftabletten. Ein Umstand, der das Gericht davon Abstand nehmen ließ, auf die Forderung der Verteidigung nach einem milden Urteil, in Anbetracht der Drogensucht des Mannes, einzugehen.
„Die entscheidende Frage war die, ob man hier von einem minderschweren Fall ausgehen kann, oder nicht“, so Richter Rottlaender in der Urteilsbegründung. „Und das Gericht ist der Meinung, dass der hier nicht angenommen werden kann. Denn durch die Tat ist eine gravierende Einschränkung der Lebensqualität der Geschädigten eingetreten.“