Gelsenkirchen. . Im Juni 2010 fuhr Ali O. mit überhöhter Geschwindigkeit in Gelsenkirchen auf eine Kreuzung und verletzte eine 44-jährige Radfahrerin tödlich. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Kritik übte der Richter auch an der sehr kurzen Ampelschaltung.

Viele Tränen flossen gestern im Saal 3 a des Amtsgerichts. Die Angehörigen von Marion K. wurden im Prozess um eine fahrlässige Tötung noch einmal schmerzlich an den Unfall erinnert, der die damals 44-Jährige das Leben kostete. Zu verantworten hatte sich der 28-jährige Ali O. Er befuhr am 16. Juni 2010 abends mit seinem VW-Passat die Ringstraße in Richtung Süden und hatte auf der Kreuzung Kirchstraße Marion K. angefahren, die mit dem Fahrrad unterwegs war.

Problematische Ampelphase

Richter Horst Warda spricht von einer problematischen Ampelphase an der Kreuzung, die vor allem Radfahrer gefährden könne. Der zeitliche Sicherheitsabstand zwischen Gelb auf der einen und Grün auf der anderen Seite sei viel zu kurz bemessen. Das hatte auch der Sachverständige zuvor in seinem Gutachten bemängelt. Das Sicherheitspolster betrug zum Unfallzeitpunkt gerade mal 3,2 bis 3,4 Sekunden. Erst nachdem Jessica K., die Tochter der tödlich Verletzten, bei OB Frank Baranowski auf eine sofortige Änderung gedrängt hatte, wurde der Zeitraum auf sechs Sekunden verlängert. Doch auch sechs Sekunden hält der Gutachter für nicht ausreichend. Schließlich könnten Radfahrer auch sehr langsam unterwegs sein.

Der 28-Jährige räumte ein, seine Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Er fuhr zwischen 45 und 54 km/h und somit zu schnell. Als er haltende Fahrzeuge auf der linken Spur sah, wich er nach rechts aus und fuhr ungebremst auf die Kreuzung zu, wo es zur Kollision kam. Der Richter spricht von einem „Augenblicksversagen“. Wenn Ali O. mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wäre, hätte er die Radfahrerin gesehen und den Unfall verhindern können.

Gerechtes Urteil nicht möglich

Jessica K., die als Nebenklägerin auftrat, wandte sich unter Tränen an den Angeklagten, dem sie die gezeigte Betroffenheit und sein Bedauern nicht abnahm. „Sie haben mir die Mutter genommen, sich keinmal gemeldet, keine Anteilnahme gezeigt. Eine Blume hätten sie ins Krankenhaus schicken können, das wäre menschlich gewesen.“

Zu 90 Tagessätzen a 10 Euro verurteilte das Gericht den Angeklagten. Die Strafe orientiere sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten und berücksichtige auch dessen volles Schuldeingeständnis. Ali O., der ein Wirtschaftsingenieur-Studium abgeschlossen hat, ist zur Zeit arbeitslos. Ein gerechtes Urteil, so Warda, sei ohnehin nicht möglich. Die Angehörigen hätten einen geliebten Menschen verloren, der Schuldige müsse damit leben, dass er den Tod eines anderen zu verantworten habe.