Gelsenkirchen.
EIn Fall von Geflügelpest in Bochum betrifft nun auch Geslenkirchener Halter von Enten, Gänsen oder Tauben. Im Stadtsüden gelten für bis zu 30 Tage besondere Vorsichtsmaßnahmen. Auch in Hattingen und Witten werden Gebiete beobachtet.
In Bochum ist bei Tauben die Newcastle-Geflügelpest aufgetreten. Das Beobachtungsgebiet (10 km) um den Bochumer Bestand betrifft auch Gelsenkirchen. Betroffen ist das gesamte Stadtgebiet südlich der Emscher und der Willy-Brandt-Allee, Hermannstraße, Cranger Straße und der Münsterstraße. Dieser Bereich ist vom Veterinäramt durch Warnschilder gekennzeichnet worden.
Für 15 Tage sind Geflügelausstellungen und -transporte untersagt, für 30 Tage ist das Herausbringen von Geflügel, Mist und Bruteiern verboten. Zudem gilt ein Reiseverbot für Tauben. Als Geflügel gelten: Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner und Wachteln.
In Bochum ist in einem Taubenbestand die Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Das Sperr- und Beobachtungsgebiet betrifft auch Bestände in Hattingen. Geflügel, Geflügelmist und Bruteier dürfen das Beobachtungsgebiet nicht verlassen. Tauben-Wettflüge sind nicht möglich
Das Beobachtungsgebiet in Hattingen grenzt im Norden an das Bochumer Stadtgebiet. Im Süden ist das Gebiet begrenzt bis zur Stadtgrenze Sprockhövel. Die Grenze verläuft sodann auf der South-Kirkby Straße in westlicher Richtung nach Hattingen – über die Bredenscheider Straße, Im Lichtenbruch, Wodantal bis nach Velbert.
Auch Bestände aus Witten lägen auf diesem Gebiet, teilte der Ennepe-Ruhr-Kreis mit. Im Interesse der Tiere sollten Taubenzüchter auch in der Nähe die Tiere im Moment nicht fliegen lassen. Das Beobachtunggebiet wird in unserer Stadt nördlich von der Stadtgrenze Bochum begrenzt, östlich verläuft der Bereich entlang der Hörder Straße, weiter über die Crengeldanzstraße, Hauptstraße, Husemann- und Ruhrstraße. Im Süden reicht die Grenze bis zum Bodenborn und der Rauendahlstraße. Der weitere Verlauf erstreckt sich über die Speckbahn, Kämpenstraße, Deitermannskamp und im Hammerthal in südlicher Richtung bis zur Stadtgrenze Sprockhövel.
Alle im Beobachtungsgebiet liegenden Geflügelhaltungen (auch Hobbyhaltungen) müssen beim Veterinäramt angezeigt werden. Das gleiche gilt für erkranktes oder verendetes Geflügel.Die für Geflügel hoch ansteckende Virusinfektion ist für den Menschen nur wenig ansteckend. Nur bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es beim Menschen zu leichten, grippeähnlichen Symptomen kommen. Das Fleisch und die Eier von infiziertem Geflügel kann ohne Bedenken verzehrt werden.