Hattingen/Bochum.
In Bochum ist die Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Beobachtungsgebiet reicht bis Hattingen.
In Bochum ist in einem Taubenbestand die Newcastle-Krankheit festgestellt worden. Das Sperr- und Beobachtungsgebiet betrifft auch Bestände in Hattingen. Geflügel, Geflügelmist und Bruteier dürfen das Beobachtungsgebiet nicht verlassen. Tauben-Wettflüge sind nicht möglich
Während die Geflügelseuche bei Menschen nur vereinzelt und bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren zu leichten, grippeähnlichen Erscheinungen führen kann und somit als ungefährlich gilt, ist die Krankheit für bestimmte Vogelarten hoch ansteckend. Dies gilt vor allem für Hühner und Puten, aber auch Tauben, Enten, Gänse und Strauße können betroffen sein. Das Virus kann sowohl durch die Luft, über Staub, Tierkot als auch von Tier zu Tier übertragen werden.
Das Beobachtungsgebiet in Hattingen grenzt im Norden an das Bochumer Stadtgebiet. Die östliche Grenze verläuft in Witten, im Süden ist das Gebiet begrenzt bis zur Stadtgrenze Sprockhövel. Die Grenze verläuft sodann auf der South-Kirkby Straße in westlicher Richtung nach Hattingen – über die Bredenscheider Straße, Im Lichtenbruch, Wodantal bis nach Velbert.
„Geflügelhalter sollten ihre Tiere sehr genau beobachten. Anzeichen für die Newcastle-Krankheit sind hohes Fieber, Mattigkeit, Atemwegserkrankungen und Durchfall, in der späteren Erkrankungsphase kommen Lähmungen aller Art dazu“, erklärt das Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises.