Gelsenkirchen.

Der Staatsschutz ermittelt wegen eines Internet-Aufrufes gegen das Gelsenkirchener (Personen-) Bündnis gegen Rechts. Inhalt: Bürger sollen den Versammlungsort von Pro NRW für die Anti-Islam-Demo durch „friedliche Menschenblockaden“ abriegeln. Die Diskussion zieht Kreise.

Erfüllt ein Aufruf zur friedlichen Blockade einer Veranstaltung von Rechten den Straftatbestand der Nötigung? Die Diskussion um Gelsenkirchener Proteste gegen Anti-Islam-Veranstaltungen von Pro NRW am 26. und 27. März zieht Kreise.

Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt gegen einen Internet-Aufruf des (Personen-)Bündnisses gegen Rechts, dem Mitglieder von u.a. Grünen, Jusos, Falken, Linkspartei, Linke Alternative, VVN, DKP, Antifa und Schokofront angehören. Das Bündnis hatte auf seiner Homepage www.gelsenkirchen-nazifrei.de dazu aufgefordert, den Pro-NRW-Versammlungsort Schloß Horst am Samstag, 27. März, für die Rechten mit „friedlichen Menschenblockaden“ unerreichbar zu machen. Als Vorbild dienten Protestaktionen gegen Rechtsextreme und Neonazis in Dresden und Köln.

Landes-Grüne und Juso-Bundesvorstand bekunden Solidarität

Die Unterstützung für das ins Visier der Polizei und Staatsanwaltschaft geratene Bündnis gegen Rechts (BGR) nimmt zu. So haben die Landes-Grünen und der Juso-Bundesvorstand Solidarität mit der Gelsenkirchener Initiative signalisiert. „Die Aufrufe zu Gegenaktionen gegen rechtsradikale Aufmärsche dürfen nicht kriminalisiert werden“, erklärte Grünen-Landeschefin Daniela Schneckenburger in Reaktion auf die Gelsenkirchener Entwicklung. Es sei falsch, wenn Proteste von Demokraten unter Generalverdacht gestellt würden. Die Grünen unterstützten Gegenaktionen zu dieser „Hetz-Konferenz“ wie gegen alle rechtsextremistischen Aufmärsche und Hetzkampagnen.

Jenseits der juristischen Bewertung von Blockaden hätten derartige Ermittlungen gegen Aktivisten gegen Rechts in NRW eine neue Qualität, sagte MdL Monika Düker, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, der WAZ. In den vergangenen Jahren habe es bei vielen Veranstaltungen solche Aufrufe gegeben, ohne dass es zu strafrechtlichen Konsequenzen geführt habe.

Es kommt Bewegung in die Sache

Am Freitag hat die Gelsenkirchener Polizei den verantwortlichen BGR-Webmaster für ge-nazifrei-de, Rolf Jüngermann (DKP), zur Sache vernommen. „Die Ermittlungen dauern an“, sagte Gelsenkirchens Polizeisprecher Konrad Kordts auf Anfrage. Und wie kam es zu den Ermittlungen? Die Polizei habe bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob der Aufruf strafrechtlich relevant sein könnte, so Kordts. Das sei bejaht worden, woraufhin die Polizei ihre Ermittlungen aufgenommen habe - „so wie es unsere Aufgabe ist“.

Das Bündnis gegen Rechts werde vom Aufruf zu „gewaltfreiem Widerstand“ nicht abrücken, so Rolf Jüngermann. Langsam komme Bewegung in die Sache: Auch die NRW-Linke habe sich bei ihm gemeldet. Der Gelsenkirchener Juso-Vize Jan Dworatzek kündigte zudem an, dass sich auch der Juso-Bundesvorstand hinter den Aufruf stellen werde.