Gelsenkirchen.

Laut TÜV Rheinland sind derzeit gut 40 Prozent der deutschen Straßen mit Schlaglöchern infolge des Frostes übersät. Der ADAC stellt klar: Autofahrer, die sich hieran den Wagen demolieren, bleiben fast immer auf den Reparaturkosten sitzen. Denn sie haben eine besondere Sorgfaltspflicht.

Ganz schön teuer werden kann dieser Winter für Autofahrer, die über die zahllosen Schlaglöcher auf den Straßen stolpern. Nach Angaben des TÜV Rheinland sind derzeit bereits gut 40 Prozent deutscher Straßen mit solchen Frostschäden übersät.

Wer sich jetzt dabei seine Reifen demoliert, die Federn durchschlägt oder bei tiefer gelegten Fahrzeugen Spoiler und Ölwannen beschädigt, der bleibt fast immer auf den Kosten sitzen.

Hohes Maß an Verantwortung

Weder die eigene Versicherung noch die Kommune sind nämlich für solche Schäden haftbar zu machen. Auf WAZ-Anfrage teilte ADAC-Sprecher Peter Meintz mit, dass die Kommunen grundsätzlich zwar eine Verkehrssicherungspflicht haben, aber den Bürger treffe gerade bei solcher Witterung ein ganz hohes Maß an Eigenverantwortung.

Die Kommune müsse allerdings auf die Gefahr hinweisen, was sie mit Schildern tun könne, mit einem Tempolimit, mit öffentlichen Aufrufen in den Medien. In Gelsenkirchen ist dies bekanntlich geschehen, da sind der Stadt sogar – wie berichtet – zeitweise die Warnbarken ausgegangen und man musste Fremdfirmen um Hilfe bitten, als insgesamt 90 Gehwege wegen Frostschäden zeitweilig gesperrt werden mussten.

60 Tonnen Asphalt

Nach weiteren Angaben von Stadtsprecher Oliver Schäfer wurden auf den rund 700 Kilometer Straßen Gelsenkirchens bis jetzt 60 Tonnen Kaltasphalt an 50 nennenswerten Unfallgefahrenpunkten zur provisorischen Ausbesserung verarbeitet. In einem „normalen“ Winter waren das bislang gerade einmal zehn Tonnen auf fünf bis zehn solcher Stellen.

Kommunen sind -- so der ADAC weiter -- durchaus verpflichtet, diese Löcher und Stolperfallen binnen drei Wochen provisorisch zu flicken. Wenn sie all diesen Pflichten nicht nachgekommen sei, dann erst träfe sie eine Haftung.

Nicht zu übersehen

Der Autofahrer muss in dieser Zeit selbst das Heft in die Hand nehmen, langsam und vorsichtig fahren, Abstände einhalten und Löcher umkurven, ohne andere zu gefährden. Ein 50 Zentimeter großes Schlagloch sei schließlich nicht zu übersehen. Wer dann da mit hohem Tempo reinbrettere, sei selber Schuld, wenn am Wagen etwas kaputt gehe, hieß es dazu auf WAZ-Anfrage.

Ebenso stehe es mit der Haftungsfrage für Zweiradfahrer. Hier wundert sich der ADAC-Sprecher ohnehin, wie man bei derartigen Witterungsverhältnissen beispielsweise mit dem Fahrrad durch Schneematsch, Glatteis und gefrorenem Patsch radeln kann. Da sei ein Unglück doch geradezu vorprogrammiert. Das geforderte hohe Maß an Eigenverantwortung fehle da ganz gewiss.

Haftungsfrage bei Fußgängern ähnlich

Was Fußgänger angehe, sehe die Haftungsproblematik deckungsgleich aus. Stöckelschuhe oder Pumps hätten bei diesen Witterungsverhältnissen nichts an den Füßen zu suchen. Da dürfe sich niemand wundern, falle er auf glatten Wegen auf die Nase. Wer als Hausbesitzer seinen Pflichten nachkomme, freischaufele und streue, habe seine Pflichten erfüllt. Der Fußgänger müsse sich ausreichend selbst vorsehen.

Stürze dann doch jemand, der mit dicken Wanderstiefeln vorsichtig unterwegs ist , dann käme es auf eine Einzelentscheidung dieses individuellen Falles an. Aber auch nur dann.