Gelsenkirchen. Wenn in Gelsenkirchen unberechtigterweise Sozialleistungen gezahlt werden, kann das viele Gründe haben. So oft geht es dabei um Betrug.

  • Bei Leistungen wie Bürgergeld kommt es in Gelsenkirchen häufig zu unberechtigten Zahlungen.
  • Allerdings geht es dabei im seltensten Fall um strafbare Handlungen.
  • Wie oft Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet werden und welche Botschaft „beruhigend“ ist.

Wie oft es zu „unberechtigtem Leistungsbezug“ in Gelsenkirchen kommt, wollte die CDU-Fraktion im Fachausschuss für Soziales wissen – eine Frage, die nicht ganz einfach zu beantworten ist. Denn der liegt von Seiten des Jobcenters jedes Mal dann vor, wenn eine Bedarfsgemeinschaft mehr Leistungen erhält, als ihr zugestanden hätte. Und dabei handele es sich im seltensten Fall um strafbare Handlungen, betont die Stadt in ihrer Antwort.

Denn schon jedes verspätet mitgeteilte Guthaben bei den Heiz- oder Betriebskosten führe eben dazu, dass eine Überzahlung festgestellt werden müsse. Das gilt dann schon als eine „ungerechtfertigte Leistung“. Auch im Rahmen von vorläufiger Leistungsbewilligung oder aufgrund schwankenden Erwerbseinkommens würden regelmäßig Überzahlungen entstehen, so die Verwaltung.

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Konkrete Datenerhebungen zu den unberechtigten Leistungen gibt es deswegen nicht – wohl aber zu den Missbrauchsfällen. Denn unberechtigt ist der Bezug natürlich auch dann, wenn Sozialleistungsmissbrauch vorliegt. Dieser könne am ehesten anhand der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeiten bemessen werden, heißt es. „Wobei hierbei zu beachten ist, dass auch Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, erlassen werden.“

Ungerechtfertigte Sozialleistungen: Auch eine „beruhigende Feststellung“

Insgesamt sind seit 2019 durch das Jobcenter 2023 Ordnungswidrigkeitenanzeigen erlassen und 281 Strafverfahren eingeleitet worden. Dabei geht es um Strafbestände wie Betrugsdelikte oder Urkundenfälschung. „Ordnungswidrigkeiten kommen beispielsweise in Betracht, wenn von einer nicht vorsätzlichen Handlung des Kunden auszugehen ist“, erläutert die Verwaltung.

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So viel zum Jobcenter. Aber unberechtigte Leistungen kann es natürlich auch im Sozialamt geben, dort wo Leistungen wie Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter oder die finanzielle Betreuung von Geflüchteten eine Rolle spielen. Hier weiß man lediglich, dass in den letzten fünf Jahren rund 1000 Fälle zur Prüfung einer möglichen Rückforderung übermittelt wurden. „Dieser Wert lässt jedoch kein Rückschluss auf einen tatsächlich ungerechtfertigten Leistungsbezug ziehen“, betont die Stadt.

Sicher könnte man aber sagen, dass der Missbrauch durch bewusstes oder grob fahrlässiges Verhalten die Ausnahme darstelle. Eine „beruhigende Feststellung“ nennt das CDU-Politiker Alfred Brosch, der hinter der Anfrage steckt.