Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen hat vor Gericht einen Erfolg eingefahren: Zwei Unternehmen müssen die Vorgaben der Stadt befolgen, entschieden Richter.

Juristischer Erfolg für die Stadt: Im Streit um den Verleih von E-Scootern im Stadtgebiet hat das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht der Stadtverwaltung Recht gegeben. Das Gericht lehnte zwei Anträge der E-Scooter-Verleiher Bolt und Tier ab, damit bleibt es dabei, dass die Zeit der Leihroller in Gelsenkirchen vorerst zu Ende geht.

Die Stadt hatte bekanntlich von den beiden in Gelsenkirchen aktiven Anbietern verlangt, ihre Fahrzeuge nur Kunden zur Verfügung zu stellen, die zuvor einmalig ihren Personalausweis oder Führerschein hochgeladen haben, deren Identität also den Verleihern bekannt ist. Die alten Verträge waren zum Ende des Monats März ausgelaufen, weil sich aber weder Bolt noch Tier auf die neuen Regeln einlassen wollten, hatte die Stadt den Unternehmen die Auflage erteilt, die Scooter bis zum 20. April aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Dieser Vorgang ist einzigartig in Deutschland: Keine andere Stadt hat bislang vergleichbare Forderungen gestellt.

So begründen die Gelsenkirchener Richter ihre Entscheidung

Dagegen hatten Bolt und Tier vor dem Verwaltungsgericht geklagt, außerdem wollten die Unternehmen erreichen, dass die Stadt ihnen eine Sondernutzungserlaubnis zum Betrieb der Leih-Scooter erteilt. Allerdings entschieden die Richter in beiden Fällen zugunsten der Stadt.

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Bolt und Tier hätten nicht glaubhaft machen können, dass sie einen Anspruch auf eine entsprechende Erlaubnis hätten, erläuterte Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht. „Es ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist und nur die Erlaubniserteilung einer ordnungsgemäßen Ausübung des der Stadt zustehenden Ermessens entspricht“, so Thewes. Aus dem Juristendeutsch übersetzt: Die Stadt darf sehr wohl von den beiden Anbietern verlangen, dass sie sich an die Regeln halten.

Unternehmen können Beschwerde gegen das Urteil einlegen

Das Gericht befand auch, dass den Unternehmen „keine unzumutbaren, nicht mehr rückgängig zu machenden Nachteile“ drohten. Auch die Anordnung der Stadt, die E-Scooter bis zum 20. April aus Gelsenkirchen zu entfernen, sei dementsprechend rechtens: Weil die öffentlichen Verkehrsflächen ohne die Sondernutzungserlaubnis ohnehin nicht befahren werden können, sei es nur logisch, dass Bolt und Tier ihre Roller entfernen müssten.

Die beiden Unternehmen können allerdings gegen die Entscheidungen Beschwerde einlegen, dann müsste das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden.