Gelsenkirchen. Wenn Gelsenkirchener ihre Wohnung zwingend verlassen müssen: In diesen Unterkünften geht das Leben weiter. Luxuriös sind sie nicht, aber günstig.
Wohin, wenn man aus der Mietwohnung geworfen wird? Wird eine Zwangsräumung durchgesetzt und haben die Betroffenen keinen Plan B, dann verhindert die Stadt Gelsenkirchen, dass es zur Wohnungslosigkeit kommt. „Die meisten Menschen finden zwar selbst eine Lösung für sich, kommen zum Beispiel bei Familien unter oder haben sonst wo bereits eine neue Wohnung gefunden“, berichtet Dietmer Klobuschinski vom Sozialreferat der Stadt. Ist dies hingegen nicht der Fall, dann stehen sogenannte Notunterkünfte bereit.
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Diese befinden sich zum Beispiel in Gegenden wie der Katernberger Siedlung oder dem Brockskamp in Bismarck. Es handele sich dabei um „alles andere als luxuriöse“ Wohnhäuser mit einfacher Standardausstattung, sagt Klobuschinski. Umsonst gibt es diese aber natürlich nicht: Je nach Wohnungskategorie (z.B. gemeinschaftliche Küche oder eigene) wird eine Nutzungsgebühr zwischen 7,92 und 6,34 Euro pro Quadratmeter fällig. Orientiert habe man sich dabei an den Kosten der Unterkunft für Bürgergeld-Empfänger. Diese Gebühr müssen die Untergebrachten dann zusätzlich zu den ausgebliebenen Mietkosten aufbringen, die sie überhaupt in die Situation gebracht haben und die sie dann meist monatlich abstottern.
Stadt Gelsenkirchen: Ziel ist die gemeinschaftliche Unterbringung einer Familie
Diese Nutzungsgebühr deckt übrigens bei weitem nicht die Kosten, die bei der Stadt entstehen. Dort hat man auch mal ausgerechnet, wie teuer der Quadratmeterpreis wäre, wenn man die Instandhaltungs- und Personalkosten mit einbeziehen würde. Das Ergebnis: ein sagenhafter Quadratmeterpreis von über 50 Euro.
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Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der untergebrachten Personen liegt nach Angaben der Stadt bei zirka sechs Monaten. „Dabei ist die Größe der Familie von entscheidender Bedeutung“, heißt es. Je mehr Familienmitglieder, umso schwieriger die Suche nach angemessenem Wohnraum. Und weil die meisten Betroffenen eben Bürgergeld-Empfänger sind, muss bei der Wohnungssuche (bei der die Stadt unterstützt) auf die Mietpreisobergrenze geachtet werden. Die Wohnung darf also nicht zu groß und nicht zu teuer sein.
Sind Kinder betroffen, dann werde immer auch das Kinder- und Jugendreferat der Stadt eingebunden. „Ziel ist es, in jedem Fall die gemeinsame Unterbringung einer Familie sicherzustellen“, heißt es seitens der Stadt auf eine Anfrage, welche die CDU im Sozialausschuss zum Thema Zwangsräumungen gestellt hat. „Das lässt vermuten, dass die Wirklichkeit auch anders aussehen kann“, interpretiert Unions-Sozialpolitiker Alfred Brosch die Aussage. Er will jetzt auch noch erfragen, ob Kinder gezwungenermaßen ihre Kita oder Grundschule wechseln müssen, wenn Familien lange in Notunterkünften untergebracht sind.