Gelsenkirchen-Horst. Döner-Geruch im Wohnzimmer, Ruß-Partikel auf Fahrzeugen: Wie die Stadt mit Anwohner-Klagen umgeht. Und das sagen die Imbiss-Betreiber.

Hackfleisch, Gemüse und ganz viel Zwiebeln und Knoblauch: Was so manchen überfallartig hungrig macht, sorgt seit einigen Monaten in Horst für Ärger: Gleich mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben sich im Horster Präventionsrat über Geruchsbelästigungen durch zwei Imbissbetriebe beschwert, die mit einem Holzkohlegrill arbeiten. Bei Klagen über intensiven Döner-Duft bleibt es aber nicht: Wie es heißt, finden sich Ruß- und Fettpartikel auf dem Lack von Autos, die in unmittelbarer Nähe der Lokale abgestellt sind.

„Bei der letzten Präventionsratssitzung im Sommer haben sich unabhängig voneinander so viele Nachbarn der Industrie-, Essener und Burgstraße zu Wort gemeldet, dass wir das städtische Umweltreferat über das Problem informiert und um eine Stellungnahme gebeten haben. Die hat die Verwaltung nun beim nächsten Treffen am Dienstag, 6. Februar, 18 Uhr, angekündigt“, teilt Hans-Georg Kouker mit, Vorsitzender des Präventionsrats Horst.

Gelsenkirchener klagen, der Imbiss-Geruch ziehe in die Wohnungen

„Mehrere nahe Anwohner berichteten, dass sie nicht mal das Fenster zum Lüften öffnen könnten, weil der Döner-Duft in ihre Räume ziehe. Sie waren schon ziemlich erbost darüber“, so Kouker weiter.

Wie die Redaktion auf Nachfrage erfahren hat, haben sich Mitarbeitende des Umweltreferats die Situation in Horst mittlerweile angeschaut und mit den Imbiss-Betreibern gesprochen. Ob und inwiefern sie dabei unzulässige Emissionen wie Lärm, Staub und Geruch vorgefunden haben; ob sie die Beschwerden der Anlieger damit als gerechtfertigt ansehen; welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um mögliche Mängel abstellen zu lassen: Dazu wollte sich Stadtsprecher Jan Totzek noch nicht konkret äußern. Die Ergebnisse des Ortstermins würden erst im Präventionsrat vorgestellt, mochte er der Sitzung noch nicht vorgreifen.

Gelsenkirchener Verwaltung: „Gehen jeder Beschwerde nach“

Zwei Holzkohlegrill-Betriebe, die u.a. Döner verkaufen, stehen im Fokus der Anwohner-Beschwerden aus Gelsenkirchen-Horst.
Zwei Holzkohlegrill-Betriebe, die u.a. Döner verkaufen, stehen im Fokus der Anwohner-Beschwerden aus Gelsenkirchen-Horst. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Grundsätzlich sei es aber so, dass „jede Beschwerde bearbeitet“ werde, die im Umweltreferat eingeht. Vor-Ort-Termine zur Beurteilung der Situation erfolgten unangekündigt. Dabei werde die Abluftanlage einschließlich deren Ableitungen untersucht, vor allem auch deshalb, weil „eine nicht gewartete Abluftanlage ein Brandrisiko darstellen kann.“ Diese muss halbjährlich gereinigt werden. Entsprechende Rechnungen würden eingesehen oder müssten per Mail nachgereicht werden.

Erst im Oktober 2023 waren, wie berichtet, Ablagerungen einer solchen Abluftanlage in einem Imbiss an der Bismarck-/Hauptstraße in Brand geraten, so dass das Wohn- und Geschäftshaus komplett geräumt werden musste.

Das sagen die zwei Gelsenkirchener Imbiss-Betreiber zu den Vorwürfen

Dass seine Abluftanlage unzureichend gewartet worden sei, weist Ulu Ümit, Inhaber des Holzkohlegrills Abant an der Essener Straße 5, zurück. Er zeigt sich auf Nachfrage der Redaktion „überrascht, dass sich Nachbarn nach so vielen Jahren erstmals beschweren.“ Seine Anlage werde regelmäßig gereinigt; dies werde er der Stadt auch entsprechend nachweisen. „Von Fett- und Rußpartikeln auf Autos höre ich zum ersten Mal. Bei mir persönlich hat sich da keiner gemeldet.“

Auch Nagihan Özdemir, Betreiber des neuen Holzkohlegrills „Evvel Ayet“ in der einstigen Commerzbank an der Industriestraße, zeigt sich erstaunt angesichts der Klagen. „Die Vor-Ort-Kontrollen der Stadt haben ergeben, dass keine Mängel vorliegen. Die Abluft wird durch das gesamte Haus über das Dach nach draußen abgeführt mit einem Abstand von 2,50 Metern von der obersten Wohnung.“ Auflagen haben nach eigenen Angaben weder Özdemir noch Ümit von der Stadt bekommen.

Nächste Präventionsratssitzung soll weiteren Aufschluss bringen

Offenbar müssen Anlieger solcher Imbissbetriebe gewisse Geruchsbelästigungen aber auch hinnehmen. Darauf weist das Umweltreferat in der Antwort auf die Anfrage der Redaktion hin: Laut der Verwaltungsvorschrift „TA Luft“ zum Bundesimmissionsschutzgesetz seien in Wohn- und Mischgebieten Geruchswahrnehmungen von 876 Stunden pro Jahr zulässig - also 2,4 Stunden pro Tag.

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Präventsionsrats-Vorsitzender Kouker hofft nun, dass sich bei der Sitzung am Dienstag, 6. Februar, 18 Uhr, in der Glashalle von Schloss Horst einiges klärt. Auf der Tagesordnung stehen als weitere Punkte die Vermüllung in Horst, Rasereien und Parkverstöße sowie ein Bericht zu den Aktivitäten der Initiative „Gießkannenhelden“, die sich als Ehrenamtliche um die Bewässerung von Straßenbäumen kümmern. Die Sitzung ist öffentlich. Interessierte sind eingeladen.