Gelsenkirchen. Gelsenkirchen will neue Regeln für E-Roller. Für Betreiber in der Stadt könnte die Regel zur Existenzfrage werden. Offenheit gibt es dennoch.

Die Stadt Gelsenkirchen will Bolt und Tier, die zwei verbleibenden E-Scooter-Anbieter in der Stadt, dazu verpflichten, eine sichere Identitätsfeststellung bei der Ausleihe ihrer Geräte einzuführen. Nutzerinnen und Nutzer der Leihgeräte müssten damit künftig ihren Personalausweis oder Führerschein hochladen, bevor sie losfahren dürften. Mehr darüber erfahren Sie hier: Einmalig: Diese Kampfansage macht Gelsenkirchen im Verkehr.

Identifizierungspflicht für E-Roller-Ausleihe in Gelsenkirchen: Das sagen die Anbieter

Die Stadt würde in Kauf nehmen, dass das E-Scooter-Leihangebot aus der Stadt verschwindet, falls sich die Betreiber nicht an die neue Regel halten wollen. Doch wie bewerten die Anbieter der rund 700 Leihgeräte in Gelsenkirchen das Vorhaben?

„Wir stehen dem offen gegenüber“, sagt Friedrich Brors, „City Development Manager“ bei Tier, auf WAZ-Nachfrage. Allerdings sei man nicht sicher, ob eine Pflicht zur Identitätsfeststellung im Kooperationsvertrag überhaupt „rechtlich sauber und bindend“ sei, so Brors, der deswegen vermutet, dass sich die Konkurrenz nicht an die Vorgabe in Gelsenkirchen halten müsste – und so für Tier Wettbewerbsnachteile entstehen könnten. „Es wäre deswegen wichtig, dass auch wirklich alle in Gelsenkirchen mitmachen.“

Die Stadt hingegen ist sich ziemlich sicher, dass man Anbietern verbieten könnte, in der Stadt aktiv zu werden, wenn die Identifizierungspflicht künftig in den Kooperationsvereinbarungen ergänzt und nicht eingehalten würde. Gleichzeitig will man „Kontakt zu den gesetzgebenden Stellen aufnehmen, mit dem Ziel, eine Diskussion anzustoßen, ob eine gesetzliche Anpassung erfolgen kann.“ Von Gelsenkirchen soll also idealerweise eine Gesetzesinitiative ausgehen, mit der man den Identitätsnachweis bundesweit regelt.

Der zweite Anbieter in Gelsenkirchen, Bolt, hält sich mit der Bewertung zum angestrebten Identitätsnachweis bislang zurück. Auf Nachfrage der WAZ heißt es dazu lediglich abwehrend „eine aktualisierte Kooperationsvereinbarung liegt uns aktuell nicht vor“, also könne man sich dazu auch nicht äußern. Eine Maßnahme würde aber ohnehin nicht ausreichen, um den Vandalismus und den Missbrauch zu verhindern. „Neben dem Fahren sind es auch infrastrukturelle Maßnahmen, wie die Schaffung von festen Park- und Abstellflächen, die damit einhergehen müssen, sowie die Durchsetzung vorhandener Regeln“ sagt Sprecher Jan Kronenberger – und spielt damit den Ball wieder zurück zur Stadt.

Stadt Gelsenkirchen will mehr Verbots- und Parkzonen für E-Roller in Gelsenkirchen

Die hat das Thema der Abstellflächen offenbar im Blick. Während mit der Identifizierungspflicht eher nachvollzogen werden soll, wer unerlaubterweise mit den Geräten durch die Fußgängerzone gezischt ist, sind umgetretene oder unglücklich geparkte E-Roller ein anderes Problem, das eben durch mehr feste Parkplätze für die Leihfahrzeuge gelöst werden könnte. In Städten wie Düsseldorf gibt es diese viel häufiger als in Gelsenkirchen, wo bislang nur zwei Parkzonen existieren (an der Haltstelle Musiktheater und auf der Neustadtseite des Hauptbahnhofs).

„Das wäre für uns auch eine Lösung“, sagt Friedrich Brors von Tier zu dem Ausbau von Parkzonen. Zumindest hier scheinen sich alle einig: Man wolle im Rahmen der neuen Kooperationsvereinbarungen „die anlassbezogene Ausweitung von Sperrzonen in Kombination mit der Einrichtung fester Parkzonen umsetzen“, heißt es auch seitens der Stadt.