Gelsenkirchen. Seit einem tödlichen Unfall wird in Gelsenkirchen darüber diskutiert, wie man die E-Scooter-Nutzung einschränken kann. Drei Optionen im Blick.
Irgendwas muss sich beim Thema E-Scooter in der Stadt tun – darüber waren sich Politik und Verwaltung einig, als man nach dem tödlichen Unfall im Zusammenhang mit einem herumliegenden Elektro-Roller in Gelsenkirchen-Erle jetzt über die aktuellen Probleme mit den Fahrzeugen diskutierte. Nur wie genau nach dem „Weckruf für uns alle“ (Julian Siempelkamp, CDU) zu handeln ist, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten.
„Nach Endnutzung des Gerätes muss der Roller in einem gesicherten Bereich sein“, betonte Mirco Kranefeld von den Grünen. Könnten da etwa mehr „Haltestellen“ für die E-Scooter helfen? Ende Juni 2022 wurden am Musiktheater und auf der Neustadtseite des Bahnhofs Abstellzonen eingerichtet.
Maßnahme 1: Sollten mehr sichere Abstellzonen für E-Scooter in Gelsenkirchen eingerichtet werden?
Eine Bilanz dazu, ob das Anreizsystem wirkt, hatte die Stadt bei der Debatte im Ordnungsausschuss nicht dabei. FDP-Ratsherr Christoph Klug, der den E-Rad-Fahrer, der nach dem Sturz über den E-Scooter verstarb, nach eigener Aussage gut kannte, verwies jedoch darauf, dass in anderen Städten viel mehr feste Abstellzonen in geringem Abstand zueinander existierten. Auch Michael Schmitt (CDU) schlug vor, „an großen Knotenpunkten, da wo sich Bus und Bahn treffen, mehr solche Stationen aufzubauen, um die Flexibilität des Verkehrsmittels zu erhalten“.
„Das wäre ehrlich gesagt eine Herausforderung“, sagte Kathrin Willamowski, die neue Leiterin der Abteilung Verkehrsordnung bei der Stadt, zur flächendeckenden Einführung fester Abstellzonen. Faktoren wie Parkraummangel oder zu enge, nicht barrierefreie Wege würden es schwierig machen, überall E-Scooter-Haltestellen zu installieren.
„Trotzdem sind wir an solchen Überlegungen dran“, ergänzte Willamowski. Diese seien etwa Thema im „Runden Tisch E-Scooter“, zu dem sich die zwei, hier noch aktiven Betreiber Bolt und Tier (beide jeweils rund 350 Fahrzeuge) regelmäßig gemeinsam mit der Verwaltung treffen. Der Ausblick: Vermutlich wird es künftig nicht überall, aber noch mehr Abstellbereiche in Gelsenkirchen geben.
Maßnahme 2: Könnten mehr Parkverbotszonen für E-Roller in Gelsenkirchen eingerichtet werden?
Wären statt Belohnungen fürs gesicherte Abstellen eher zusätzliche Verbotszonen eine einfachere Alternative? Insbesondere in den Innenstädten sowie in sämtlichen Grünanlagen – also dort, wo sich viele Fußgänger aufhalten – sei das Abstellen der Roller bereits nicht möglich, sagte Willamowski.
Möglich sei es wiederum, schnell weitere neue Sperrzonen einzurichten. „Wir reagieren da flexibel auf Hinweise von Anwohnern. Wenn sich irgendwo Beschwerden häufen, können wir Bereiche einrichten, in denen das Abstellen nicht mehr möglich ist.“
Maßnahme 3: Können Nutzer, die den E-Scooter fehlnutzen, härter bestraft werden?
Bei der Wildparkerei auch mit Verwarnungs- oder Bußgeldern zu arbeiten, sei allerdings nicht möglich, betonte Willamowski. „Grundsätzlich ist es so, dass E-Scooter nicht wie ein Kraftfahrzeug geahndet werden können, Parkverstöße können also nicht ordnungsrechtlich verfolgt werden“, klärte die Abteilungsleiterin auf. Anders sehe es aus, wenn beispielsweise zu zweit auf einem E-Roller gefahren wird. „Dann stoppt der Ordnungsdienst die Fahrer, nimmt Nutzer- oder Halterdaten auf und verfolgt dies ordnungsrechtlich.“
Nun ist natürlich nicht klar, ob es vor allem junge Menschen sind, die die Roller auf dem Weg liegen lassen. Aber sowohl Manfred Peters von der SPD als auch Michael Schmitt von der CDU haben beobachtet, dass die „E-Roller viel mehr als Spielzeug genutzt werden und nicht als Verkehrsmittel“, eben gerade von jungen Personen, die möglicherweise noch gar nicht mit den Scootern fahren dürften. Denn wie Kathrin Willamowski erläuterte, „ist eigentlich über das Zahlungsmittel verifiziert, dass man die Roller erst ab 18 Jahren nutzen kann“. Schließlich müsse man eine Kreditkarte oder ein Paypal-Konto hinterlegen.
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„Es wäre dann natürlich Betrug, wenn man den Account von einer anderen Person nutzt“, so Willamowski. „Wenn offensichtlich Minderjährige mit den E-Rollern fahren, haben wir aber die Möglichkeit, das an die Betreiber zu melden, die dann umgehend die Nutzerkonten sperren.“ Hier zeigten sich die Anbieter sehr kooperativ. Dieses Vorgehen sei allerdings sehr mühselig, schließlich sei nicht ausgeschlossen, dass sich mit einem neuen Konto angemeldet wird. Michael Schmitt von der CDU appellierte, dass hier dennoch sehr konsequent vorgegangen werden müsse – „damit sie irgendwann die Nase voll haben, neue Konten zu beantragen und sich dann ein neues Spielzeug suchen“.