Gelsenkirchen-Buer. 2019 hatte die Stadt Gelsenkirchen verfügt, dass ein Schrotthochhaus in Buer abgerissen werden soll, vier Jahre später steht der Bau immer noch.

Es ist noch gar nicht allzu lange her, da hatte sich die Stadt Gelsenkirchen dazu entschlossen, im Kampf gegen sogenannte „Schrottimmobilien“ ganz neue Wege zu gehen. Konkret geht es um das schon lange leer stehende Hochhaus an der Kreuzung Emil-Zimmermann-Allee/Horster Straße in Buer sowie ein angrenzendes Wohnhaus: Im Jahr 2019 erließ die Stadt gegen den Inhaber ein sogenanntes Rück- und Entsiegelungsbaugebot. Doch vier Jahre später hat sich dort immer noch nichts getan.

Schon lange wohnt niemand mehr in den Häusern mit den Adressen Emil-Zimmermann-Alle 1 (ein Hochhaus aus dem Jahr 1958) und Horster Straße 201-203. Die Vorgärten sind verwildert, viele Fenster eingeworfen oder nicht mehr vorhanden, die Fassade mit Graffiti beschmiert. Peinlich vor allem deshalb, weil das Hochhaus durch seine Höhe und seine Lage direkt neben der A2 auch von der Autobahn sichtbar ist. Aber auch und vor allem die Nachbarn stören sich schon seit langem an dem Schandfleck, klagen über Obdachlose, die auf dem Gelände übernachten und die Gefahr für spielende Kinder. Auch Ratten wurden immer wieder dort gesichtet. Im Jahr 2019 kamen 400 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die die Stadt aufforderten, etwas gegen diesen Zustand zu unternehmen.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister erlässt 2019 ein Rückbaugebot

Und die Stadt reagierte: Der damalige Oberbürgermeister Frank Baranowski kündigte im Juni 2019 in einer Erklärung an, zu einem Rechtsmittel greifen zu wollen, „das bislang nur sehr selten Anwendung gefunden hat. Ich will keine Möglichkeit auslassen, diese Problemimmobilien endgültig zu beseitigen“, so der OB damals. Mit Berufung auf die Paragrafen 175 und 179 des Baugesetzbuches erließ er das besagte Rückbau- und Entsiegelungsgebot. Damit wird die Stadt ermächtigt, Firmen zu beauftragen, die Immobilien abzureißen; der Immobilieneigentümer wird an den Kosten dafür beteiligt.

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Soviel zur Theorie: In der Praxis jedoch stehen die besagten Häuser auch gut vier Jahre danach immer noch da. Denn der Eigentümer legte Widerspruch gegen das Gebot ein und bekam zunächst Recht – der Streit beschäftigt immer noch die Gerichte. Auf den Ausgang des Prozesses wartet man nicht nur im Hans-Sachs-Haus gespannt. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach sagte zuletzt bei einem Besuch in Gelsenkirchen: „Das ganze Land wartet auf dieses Urteil.“

Ende 2021 sah es allerdings so aus, als könnte der Schandfleck, der auch von der A2 aus zu sehen ist, beseitigt werden: Ein Investor kündigte an, die Häuser kaufen und abreißen zu wollen, an gleicher Stelle sollten Wohngebäude errichtet werden. Im Januar 2022 hatte der Geschäftsmann aus Düsseldorf im Gespräch mit dieser Redaktion noch gesagt, dass der Abriss kurz bevorstehe. Kurze Zeit später rückten tatsächlich Arbeiter an und beseitigten zumindest die wuchernden Büsche und Pflanzen, ein Bauzaun sichert seitdem das Haus. Doch dann geschah – nichts mehr. Der Düsseldorfer Investor war für die Redaktion nicht mehr zu sprechen, die Gebäude rotten weiter vor sich hin – jetzt eben mit Bauzaun.

Neuer Gerichtstermin steht noch nicht fest

Für Januar 2023 war ein Termin vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht angesetzt, der fand allerdings nicht statt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, immer wieder geistern allerdings Gerüchte um mögliche Investoren durch die Nachbarschaft. Stadtbaurat Christoph Heidenreich bestätigte jetzt im Gespräch mit dieser Redaktion, dass die Stadt noch immer an dem Thema arbeite. Dabei fahre man zweigleisig, so Heidenreich. Nach wie vor sei man daran interessiert, das Gerichtsverfahren gegen den Eigentümer zu gewinnen, um das Rückbau- und Entsiegelungsgebot durchzusetzen. „Gleichzeitig sind wir aber auch offen für die Zusammenarbeit mit potenziellen Investoren, die die Immobilien erwerben und die Grundstücke weiter entwickeln wollen“, so Heidenreich. Konkrete Details wollte der Stadtbaurat aber nicht nennen.