Gelsenkirchen. Die Erstklässler-Anmeldung erfolgt früh, die Entscheidung über die Annahme in der Grundschule viel später. So ist das Verfahren in Gelsenkirchen.
In der vergangenen Woche mussten Eltern von Kindern, die im nächsten Sommer schulpflichtig werden, die Anmeldebögen für die Grundschule ihrer Wahl abgegeben haben. Die Bögen waren im Juli von der Stadt verschickt worden. Die Empfehlung lautet grundsätzlich, die für das Kind nächstgelegene Schule zu wählen, nach dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“.
Wer das nicht möchte – vielleicht, weil er um die Deutschkenntnisse des Nachwuchses fürchtet – und sein Kind an einer weiter entfernten Einrichtung anmeldet, verliert damit den Anspruch auf einen Platz an der nächstgelegenen Schule. Er muss also damit rechnen, dass sein Kind im Extremfall am anderen Ende der Stadt eingeschult wird.
Entscheidung über Aufnahme fällt erst nächstes Jahr
Ob die Anmeldung akzeptiert wird oder nicht, erfahren Eltern allerdings erst im nächsten Jahr. Wann genau die Entscheidung gefallen sein muss, wird die Stadt erst gegen Ende des Jahres festlegen. Generell ist der Jahresbeginn auch der Zeitrahmen, den der Gesetzgeber vorschreibt. Zum 15. Januar muss der Schulträger – also die Stadt – die Zahl der zu bildenden Klassen festlegen. Also wie viele Klassen gebildet werden müssen aufgrund der vorhandenen Kinder, danach, an welchen Schulen wie viele machbar sind. In Absprache mit Schulaufsicht und Schulleitungen werden danach die Aufnahmezahlen der Schulen festgelegt.
Die Rückmeldungen zur Aufnahme oder Ablehnung von den Schulen an die Eltern sind erst im Frühjahr 2024 zu erwarten. „Der weitere Zeitplan wird am Jahresende gemeinsam mit dem Schulamt festgelegt“, heißt es seitens der Stadt. Wer eine Ablehnung von der Wunschschule bekommt, kann bei der Stadt eine Liste mit freien Plätzen erfragen und sich erneut anmelden. Wann über diese zweite Bewerbung entschieden wird, ist ebenfalls noch nicht terminiert.
Zuweisung nach zweiter Ablehnung erst vor den Sommerferien
Zuweisungen durch das Schulamt bei Kindern, die auch im zweiten Anlauf keinen Platz bekommen haben, gibt es erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Und das kann durchaus erst relativ kurz vor den Sommerferien sein, da die Zahlen der infrage kommenden Erstklässler sich aufgrund permanenter Zu- und Wegzüge von Familien bis zum Schulstart regelmäßig merklich verändert.