Gelsenkirchen. Eine alleinerziehenden Mutter bangt um ihren Job, weil sie bei der Vergabe von OGS-Plätzen benachteiligt wird. Die Regeln müssen geändert werden.
In der so genannten „guten, alten Zeit“, die in Wirklichkeit bekanntlich oft nur dann gut war, wenn man zur privilegierten Gruppe der weißen Männer gehörte, war alles so einfach: Der Vater ging arbeiten und brachte das Geld nach Hause – und die Mutter blieb als Hausfrau daheim und hütete die Kinder. Heute gibt es viel mehr Modelle, nach denen man sein Leben und das seiner Familie gestalten kann, und alleinerziehende Mütter und Väter gelten zum Glück nicht mehr als soziale Sonderfälle. Im Gegenteil: Wer die Last auf sich nehmen muss, ein Kind alleine zu versorgen und gleichzeitig berufstätig zu sein, dem gebührt Respekt.
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Umso mehr darf man erwarten, dass solche Menschen Unterstützung bekommen. Und so ist es absolut nicht nachvollziehbar, wenn bei der Vergabe von OGS-Plätzen nicht etwa Kinder von Alleinerziehenden bevorzugt werden, sondern solche, bei denen beide Eltern berufstätig sind. Was für eine verquere Logik! Dass es zu wenige OGS-Plätze für alle gibt, ist schon schlimm genug, lässt sich aber sicherlich nicht über Nacht lösen. Und so ist es logisch, dass man die Plätze nach Dringlichkeit vergeben muss. Dabei kann es natürlich auch zu Härtefällen kommen. Aber wenn jemand seinen Job reduzieren oder sogar aufgeben muss, lässt sich das doch in einer Familie, in der dann wenigstens ein Elternteil weiter arbeiten kann, wesentlich besser abfedern als bei einer alleinerziehenden Mutter, einem alleinerziehenden Vater, die dann gänzlich ohne Job dastehen. Diese Regel sollte schnellstens überarbeitet werden.
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