Gelsenkirchen. Offenbar aus Protest gegen den Bundesminister haben „militante Trans-und Queer“-Aktivisten das Gelsenkirchener Haus von Buschmann angegriffen.
Während die LSBTIQ*-Szene am 20. Mai beim „Christopher Street Days“ (CSD) in Gelsenkirchen unter anderem auch friedlich gegen ein geplantes Gesetz demonstrierte, wurde tags zuvor das Gelsenkirchener Wohnhaus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Ziel einer Attacke, offensichtlich radikaler Transgender-Aktivisten.
Wie zunächst „Die Welt“ berichtete, wurden Wände beschmiert und eine Scheibe der Eingangstür beschädigt. Die Zeitung beruft sich auf einen Eintrag im linksextremistischen Webportal „Indymedia“.
Tatsächlich wird dort berichtet, dass Marco Buschmann eine „fremdbestimmte Renovierung“ bekommen habe und dass das Haus „markiert“ worden sei, weil er als Bundesjustizminister „massiv transfeindlichen Einfluss auf den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nimmt“.
Deshalb sei der Schriftzug „Selbstbestimmung statt bathroom bills“ und das Transgender-Anarchie Symbol auf die Eingangstür geschmiert worden. Dass darüber hinaus eine Scheibe beschädigt wurde, kommentiert der Autor des linksextremen Portals zynisch mit den Worten: „Auch im Bezug auf die Glaselemente des Eingangs kam er [Anm. d. Red.: Marco Buschmann] in Genuss einer architektonischen Umgestaltung.“
Unterzeichnet ist der Eintrag mit der Aufforderung zu weiteren radikalen Protestaktionen „für die militante Selbstverteidigung von trans und queeren Menschen! Zurückschlagen, wenn wir Menschen zweiter Klasse sein sollen!“
Auf Nachfrage erklärt Buschmann dazu: „Demokraten streiten mit Argumenten - nicht mit Gewalt und Sachbeschädigungen. Nach den Schmierereien an meinem Wohnhaus habe ich umgehend Anzeige erstattet. Meine politische Meinung kann man mit derlei Aktionen natürlich nicht beeinflussen.“
Diskussion um das geplante Selbstbestimmungsgesetz
Hintergrund für den Anschlag in Gelsenkirchen ist offensichtlich die Diskussion um das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition. Das Gesetz soll trans, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen das Ändern vom Namen oder Geschlechtseintrag vereinfachen. Es sollen nicht mehr, wie bisher, zwei psychologische Gutachten eingereicht werden müssen. Stattdessen soll künftig eine Selbstauskunft ausreichen.
Der Entwurf des Bundesfamilien- und des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bei Kindern bis 14 Jahren können nur die Sorgeberechtigten eine Änderung beim Standesamt veranlassen. Ab 14 Jahren kann der Geschlechtseintrag dann mit der Zustimmung der Sorgeberechtigten geändert werden.
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Obwohl sich Bundesjustizminister Marco Buschmann deutlich für die „vorbehaltlose Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in unserer Gesellschaft“ ausspricht, hatte der Minister im Zuge der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz einigen Ärger aus der queeren Community auf sich gezogen, weil er im Januar in einem „ZEIT“-Interview gesagt hatte: „Die Betreiberin einer Frauensauna soll auch künftig sagen können: Ich will hier dem Schutz der Intimsphäre meiner Kundinnen Rechnung tragen und knüpfe daher an die äußere Erscheinung eines Menschen an.“ Der Geschlechtseintrag würde damit eine geringere Rolle spielen als das Äußere eines Menschen.
Verbände und Betroffene erachten diese Regelung als problematisch. Es sei unklar, auf wen sich Buschmann berufe, wenn er sage, dass die Schutzräume von Frauen missbraucht werden könnten. In der Passage zum Hausrecht schwinge „die diskriminierende Vorstellung von trans Frauen als sexuell übergriffig und gewalttätig mit“, sagte Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans.