Gelsenkirchen. Wer in Gelsenkirchen ein Haus kauft und renoviert, bekommt finanzielle Hilfe – und zwar ab sofort und in fünfstelliger Höhe. Die Bedingungen.
Wer es Silke und Josef Gega aus Gelsenkirchen-Horst nachmachen möchte, die zwei üble Schrotthäuser durch zwei moderne Neubauten ersetzt haben, steht nicht mehr allein da. Mit einer Million Euro ist der Topf eines Sonderförderprogrammes gefüllt, aus dem Menschen finanziell unterstützt werden, die renovierungsbedürftige Immobilien in ihrer Nachbarschaft kaufen und modernisieren. Anträge dazu können ab sofort gestellt werden.
Hilfe: 25.000 Euro für Kauf und Modernisierung baufälliger Häuser in Gelsenkirchen
Gegas haben keine Förderungen erhalten, sie haben ihren Traum von einem lebenswerteren Gelsenkirchen vor der eigenen Haustür aus eigener Kraft umgesetzt – Anfang Juni ziehen die Mieter in Haus Nummer zwei ein. Mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie bekommen Gleichgesinnte jetzt eine städtische Finanzhilfe. Je Antrag werden pauschal 25.000 Euro vergeben, pro Jahr können so demnach voraussichtlich neun Anträge gefördert werden – zehn Prozent der jährlichen Fördersumme sind für fachliche Beratungsleistungen durch ein externes Büro vorgesehen. Lesetipp:Wie ein Gelsenkirchener Ehepaar Schrottimmobilien verschwinden lässt
„Jeder, der sich vor Ort engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung des Wohnumfeldes“, so Oberbürgermeisterin Karin Welge. „Mir ist es ein wichtiges Anliegen, das private Engagement in unserer Stadt zu fördern und zu unterstützen.“
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Der Zuschuss ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass diejenigen, die ein Mehrfamilienhaus erwerben, das Gebäude modernisieren und mindestens eine Wohneinheit für mindestens fünf Jahre selbst nutzen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch Nachweis nach Abschluss und Abnahme der baulichen Maßnahme durch die Stadtverwaltung oder durch von den Antragstellern beauftragten Energieeffizienzexperten oder Architekten.
Antragsformulare und nähere Informationen zu Förderrichtlinie und Fördervoraussetzungen unter www.gelsenkirchen.de/wohnraumfoerderung.