Gelsenkirchen. Dass die neue Polizeihochschule in Gelsenkirchen gebaut wird, gilt als unwahrscheinlich. Doch ein neues Zentralbad soll her. Was nun passiert.
Es hätte so schön und praktisch werden sollen: Die Hochschule für Polizei und Verwaltung (HSPV) bekommt einen neuen und architektonisch ansehnlichen Campus und Gelsenkirchen ein neues, modernes Schwimmbad – eben dort, wo rund fünf Jahrzehnte lang das Zentralbad stand. Allerdings stand das Land NRW der Idee eines in den Campus integrierten Schwimmbads nie so wirklich wohlwollend gegenüber. Und – obgleich die finale Entscheidung immer noch nicht gefallen ist – gilt es inzwischen als unwahrscheinlich, dass die HSPV in Gelsenkirchen bleibt. Die letztinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts wird zwar erst Anfang 2023 erwartet. Dem Vernehmen nach wird aber Herne den Zuschlag bekommen.
Um sich nun für diesen Fall vorzubereiten, suchen die Stadtwerke ein Alternativ-Areal für den Bau eines neuen Zentralbades im Gelsenkirchener Süden. Denn während der Norden mit Sportparadies und dem Bad in Horst etwa vergleichsweise gut versorgt ist, klafft seit dem Abriss des alten Zentralbades eine Versorgungslücke südlich des Kanals. Damit zumindest das Schulschwimmen bis zur Errichtung eines neuen Zentralbades (Fertigstellung frühestens 2025) gewährleistet werden kann, hat eines der Außenbecken im Sportparadies jüngst eine Traglufthalle bekommen, die gleich nach dem Aufbau von bisher unbekannten Vandalen zunächst erstmal wieder durch Einstiche zerstört und dann wieder repariert werden musste. Eine finale Bauabnahme steht auch hier noch aus.
Stadtwerke Gelsenkirchen suchen Fläche für neues Zentralbad
In einem sogenannten Markterkundungsverfahren bitten die Stadtwerke Grundstückseigentümer und Investoren nun um entsprechende Flächenangebote, die in Summe (Bad, Parkplatzfläche usw.) mindestens 5700 Quadratmeter groß sind, von allen Schulen im Stadtsüden innerhalb von zehn Fahr-Minuten erreicht werden können, gut an den ÖPNV angeschlossen sind und ausreichend Platz zum Vorfahren von Schulbussen bieten. Denn ein neues Bad soll nicht auf dem bisherigen Grundstück gebaut werden.
Das neue Zentralbad soll mindestens ein teilbares 50-Meter-Schwimmbecken mit acht (evtl. neun) Bahnen beherbergen, was dementsprechend ca. 25 Meter breit sein muss. Es soll darüber hinaus einen Lernschwimmbereich mit den Mindestmaßen 12,5 x 8 Meter einschließlich variablen Tiefen durch eine Stufenanlage bieten.
Umkleiden und Duschen müssen ebenerdig sein, ebenso wie das Foyer mit Kassenbereich. Allein für den Innenbereich mit Eingangsbereich, Becken, Duschen, Umkleiden, diversen Technikräumen braucht es nach Angaben der Stadtwerke mindestens rund 2850 m².
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Als mögliche Zusatzausstattung sind ein Gymnastikbereich, eine Sprunganlage, ein Kleinkindbereich, ein zweites Lernschwimmbecken, Räume zur Herstellung der „Wettkampftauglichkeit“, Vereins- und Trainingsräume für Schwimmvereine und Flächen zur externen Vermietung (Fitnessstudio) angedacht.
Die Stadtwerke unterstreichen, dass das Markterkundungsverfahren kein förmliches Verfahren ist. Die europäischen Vergaberichtlinien finden ebenso wenig Anwendung wie die nationalen, deutschen Vergabevorschriften. Es handelt sich vielmehr um ein formfreies Verfahren, das der Identifizierung möglicher Beteiligungen (als Grundstücksanbieter oder auch als Investor) am Projekt Zentralbadbau dient.
Auskünfte zum Markterkundungsverfahren und zur Interessenbekundung erteilt Oliver Hegemann auf elektronische oder telefonische Anfragen (E-Mail: oliver.hegemann@stadtwerke-gelsenkirchen.de, Tel.: 0209/954-3940).