Gelsenkirchen. Eine Gelsenkirchenerin ist in 30er-Zonen zweimal exakt gleich viel zu schnell, wird geblitzt, soll nun unterschiedliche Strafen zahlen. Warum?
Zweimal kurz hintereinander geblitzt zu werden, ist an sich schon ärgerlich genug. Aber: Für exakt zwei gleiche Geschwindigkeitsübertretungen zwei unterschiedliche Verwarnungsgelder aufgebrummt zu bekommen, hat dazu geführt, dass die Gelsenkirchenerin Cornelia Keisel „mal so richtig den Kaffee auf“ hat. 30 Euro respektive 40 Euro Strafe soll sie zahlen, weil sie in zwei 30er-Zonen jeweils sieben Stundenkilometer zu schnell unterwegs gewesen ist.
Cornelia Keisel ist in Gelsenkirchen keine Unbekannte. Ihr Engagement für den Tierschutz und für die Ukraine-Hilfe bringen es mit sich, dass die unermüdliche Helferin ständig unterwegs ist, meist um Hilfsgüter und Spenden einzusammeln und ins Verteilzentrum, die Gelsenkirchener Georgskirche, zu verfrachten.
Gelsenkirchener Helferin ist in 30er-Zonen zweimal sieben Stundenkilometer zu schnell
Dabei hat sie es offenbar ein bisschen zu eilig gehabt. Am 21. September löste morgens um 7.35 Uhr ein Blitzer an der Kirchstraße in Richtung Bismarckstraße aus, zwei Tage später am 23. September um 11.47 Uhr ein weiteres Messgerät auf der Hans-Böckler-Allee in Richtung Norden.
Ergebnis: Beide Male exakt sieben Stundenkilometer zu schnell nach Abzug der Toleranz. Jetzt sollte man annehmen, dass auf den vorgedruckten Überweisungsträgern das gleiche Verwarnungsgeld auftaucht – tut es aber nicht: Einmal werden 30 Euro verlangt, einmal 40 Euro.
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„Wie kann das sein?“ fragt daher Cornelia Keisel. Mit der Strafe für zu schnelles Fahren an sich hat die Aktivistin überhaupt kein Problem. Da ist sie einsichtig. War ja schließlich ihr Fehler. „Wohl aber damit, dass hier nach meinem Verständnis mit zweierlei Maß gemessen worden ist“, sagt Keisel. Sie pocht darauf: Gleiches Recht für alle, demnach müsste „doch für die sieben Stundenkilometer zu viel jeweils ein und dasselbe Verwarnungsgeld fällig werden, oder nicht?“
Das entscheidende Detail in diesem Fall ist: der Anhänger
Nein, lässt die Stadt über ihren Sprecher Martin Schulmann mitteilen. Denn es gibt, wie auch der Gelsenkirchener Verkehrsrechtler Arndt Kempgens bestätigt, ein entscheidendes Detail: „Keisel war einmal mit und einmal ohne Anhänger unterwegs.“ Und das ist im doppelten Sinn schwerwiegender, denn mehr Masse ist entsprechend träger, damit verlängert sich der Bremsweg und das Risiko, jemanden zu verletzten, steigt. Daher gibt es qua Gesetz noch Zuschlag.
Kempgens rät im Übrigen in solch klaren Fällen auf einen Widerspruch zu verzichten. „Denn ansonsten bekommen Erwischte einen Bußgeldbescheid zugeschickt. Und wegen des Verwaltungsvorganges weist der noch einmal rund 30 Euro mehr an Gebühren auf“. Was den fälligen Geldbetrag in die Höhe treibt – und ganz sicher auch den Puls.