Gelsenkirchen. Das Interventionsteam EU-Ost war in Rotthausen unterwegs. Sie entdeckten Leistungsmissbrauch, Feinstaub-Verstöße und Kinder ohne Aufsicht.

Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat nach Hinweisen der Bezirksvertretung Süd, aus der Bevölkerung und aufgrund eigener Erkenntnisse in der vergangenen Woche erneut vier Häuser in Rotthausen überprüft. Das gemischte Team aus Kommunalem Ordnungsdienst (KOD), Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD), Baubehörde und Wohnungsaufsicht der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, Arbeitsverwaltung (IAG), Energieversorger, Polizei und Sprachmittlern führte dabei umfangreiche Kontrollen durch. Im Detail konnten folgende Verstöße festgestellt werden.

Sozialleistungsmissbrauch an der Schonnebecker Straße

In einem Haus in der Schonnebecker Straße stellte das Team drei Sozialleistungsmissbräuche fest. Zudem waren zwei minderjährige Kinder ohne Sorgeberechtigte in der Wohnung. Auch deren regelmäßigen Schulbesuch zweifelten die Mitarbeiter vor Ort an. Das IAG wird deshalb mit der Schule Kontakt aufnehmen, eine Meldung an das Jugendamt ist erfolgt. Da im Hausflur die Absturzsicherung am Fenster fehlt, wird zudem der Vermieter durch die Bauordnung schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert.

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Auch in einem weiteren Haus in der Schonnebecker Straße 78 wurde durch das IAG ein Sozialleistungsmissbrauch festgestellt. Wegen eines defekten Flurfensters wird die Wohnungsaufsicht auch hier gegen den Vermieter ein Verfahren einleiten.

Bußgeld für fehlende Feinstaubplaketten und Verkehrsbehinderungen

Im nahen Umfeld sprachen die Verkehrsüberwachungsmitarbeiter insgesamt 17 Verkehrsverwarnungen aus. Wegen fehlerhafter oder nicht vorhandener Feinstaubplaketten wurden zwölf Bußgeldverfahren eingeleitet. Zwei Fahrzeuge wurden wegen Verkehrsbehinderung auf Veranlassung des VÜD abgeschleppt, bei einem weiteren Fall kam der Fahrzeughalter während der Abschleppmaßnahme zu seinem Fahrzeug, so dass die Kosten der Leerfahrt vor Ort beglichen wurden.

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In der Hülsmannstraße meldete der KOD drei Personen von Amtswegen ab. Bei einer Familie konnte aufgrund einer unerlaubten Abwesenheit sowie durch den Einzug weiterer Personen eine Überzahlung festgestellt werden. In einem anderen Fall wurde der Auszug einer Person nicht ordnungsgemäß gemeldet, sodass zuviel Regelleistungen gezahlt wurden.