Gelsenkirchen. Bei Kontrollen des Interventionsteams EU-Ost wurden im Gelsenkirchen-Bulmke zahlreiche Verstöße registriert. Was das Team vorfand, lesen Sie hier.
Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen war am Donnerstag, 13. Oktober, im Gelsenkirchener Stadtteil Bulmke-Hüllen unterwegs, um Objekte zu überprüfen. Dabei folgte das Team sowohl eigenen Erkenntnissen als auch Hinweisen aus der Bevölkerung. Auch diesmal wurden zahlreiche Verstöße registriert und geahndet.
Haubesuch mit Dolmetschern
Überprüft wurden Straßen, Häuser und Bewohner von Häusern in der Hildegardstraße, Hertastraße sowie an der Florastraße. Das gemischte Team aus Kommunalem Ordnungsdienst (KOD), Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD), Baubehörde und Wohnungsaufsicht der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, Arbeitsverwaltung (IAG), Polizei und Sprachmittlern stellte bei ihren umfangreichen Kontrollen sowohl Verkehrsverstöße als auch bauliche Mängel und Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht fest.
Zwei Fahrzeuge abgeschleppt und illegale Umbauten entdeckt
Im Umfeld der überprüften Häuser wurden zwei Fahrzeuge an den Abschlepphaken genommen, neun neun weitere Verwarnungen wurden für diverse Verkehrsverstöße ausgesprochen. Die Polizei führte mehrere vor Ort Aufenthaltsermittlungen durch. In der Hildegardstraße wurde eine Dachgeschosswohnung wegen einer Grundrissänderung durch die Bauaufsicht als formell illegal eingeordnet. Das IAG stellte bei dem Einsatz in Bulmke eine Überzahlung der Kosten der Unterkunft und eine Überzahlung wegen eines Einkommens durch eine nicht gemeldete Arbeitsaufnahme fest. Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige eingeleitet, das sich auf der privaten Fläche im Hinterhof sich der Müll türmte.
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Bei den von der Wohnungsaufsicht entdeckten Baumängeln in einem Haus in der Hertastraße handelt es sich um einen bereits abgetrockneten Altschaden sowie einen neuen Feuchtigkeitsschaden. In der Florastraße fanden die Prüfer der Bauaufsicht im Erdgeschoss eine illegale Nutzungsänderung vor; ein ehemaliges Ladenlokal wurde ohne Meldung und Genehmigung zu einer Wohnung umgerüstet. Zudem wurden Mängel am Treppenhaus und eine nicht genehmigte Terrassenüberdachung vorgefunden.