Gelsenkirchen. Maskenverweigerer im ÖPNV: Gelsenkirchenerin wirft Bogestra-Personal Untätigkeit und Desinteresse an Einhaltung der Schutzmaßnahme vor.

Verzichten Bogestra-Fahrer lieber darauf, einzuschreiten, um den engen Fahrplan einzuhalten und die Situation nicht noch weiter eskalieren zu lassen, wenn sich ein Fahrgast als hartnäckiger Maskenverweigerer entpuppt? Diesen Eindruck hat eine Gelsenkirchener Seniorin gewonnen, die regelmäßig mit Bus und Bahn unterwegs ist. Die 70-jährige Marion K. hat sich besonders geärgert über das Verhalten des Fahrers und die Reaktion der Mitarbeiter im Kundencenter, als sie sich beschwerte. „Als Antwort bekam ich zu hören, man sei nicht zuständig und wenn KOD oder Polizei einschritten, müssten Bus und Bahn warten und es käme zu unliebsamen Verzögerungen.“

Gelsenkirchenerin empört über Aussage der Bogestra-Mitarbeiter: Nicht zuständig

Auf den renitenten Maskenverweigerer nebst gleichgesinnter Freundin ist Marion K. am vergangenen Freitag, 1. Juli, gestoßen, als sie gegen 11.30 Uhr in der Linie 302 unterwegs war. Sie, die zur Gruppe der Hochrisikopatienten gehört, saß vorne hinter dem Fahrer, als das Duo zustieg.

„Auf meine Bitte, eine Maske aufzusetzen, setzte sich das Päarchen auf den Vierersitz nebenan“, berichtet die Gelsenkirchenerin. Dort habe es sich ein Wortgefecht mit einem älteren Mann geliefert, der sich ebenfalls über die Ignoranz brüskiert habe. Erfolglos. Als ihr Verteidiger und sie kurze Zeit später ausstiegen, sprachen sie den Fahrer auf das Problem an. „Er sagte uns, dass er dafür nicht zuständig sei und er Fahrgäste nicht aus der Bahn verweisen könne“, berichtet Marion K.

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Die Bogestra verweist auf Anfrage nach den Handlungsmöglichkeiten und -anweisungen ihres Personals in solchen Fällen darauf, dass „die weitaus überwiegende Zahl der Fahrgäste die Maskenpflicht berücksichtigt“. Das Verhalten solcher Maskenverweigerer bezeichnet das Verkehrsunternehmen als „unsozial“ und es erinnerte daran, dass Zuwiderhandlungen „durch die zuständigen Behörden mit einem Bußgeld von 150 Euro“ geahndet würden.

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Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter. Schon in der Hochphase der Corona-Pandemie war es Kommunalem Ordnungsdienst und Polizei mangels Kräften nicht möglich, engmaschige und flächendeckende Kontrollen durchzuführen. Verstärkung bekam die Bogestra daher über einen Dienstleister, mit Auslauf der 3G-Regelung endete der Einsatz der Zusatzkontrolleure aber wieder.

Polizei Gelsenkirchen, Ordnungsamt und der Verkehrsdienstleister Bogestra haben zuletzt am 26. April dieses Jahres eine gemeinsame Kontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht durchgeführt.
Polizei Gelsenkirchen, Ordnungsamt und der Verkehrsdienstleister Bogestra haben zuletzt am 26. April dieses Jahres eine gemeinsame Kontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht durchgeführt. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Versäumnis? In Bus und Bahn lässt sich per Funk KOD und Polizei anfordern

Daher könne die Bogestra allenfalls „stichprobenartig“ Kontrollen mit Ordnungspartnern wie KOD und Polizei durchführen. Letztere sind es auch, die Bußgelder verhängen dürfen. Insofern stimmt die Aussage bezüglich der Zuständigkeit. Aber: „Per Funk über unsere Leitstelle kann veranlasst werden, dass ein Verkehrsmeister, das Ordnungsamt oder die Polizei verständigt wird“, räumt die Bogestra ein. Die Entscheidung liegt also beim Fahrer, ob an einer der folgenden Haltestellen die angeforderte Verstärkung zusteigt, um das Problem zu lösen.

Marion K. hätte schon eine Lautsprecherdurchsage des Fahrers gereicht: „Die Aufmerksamkeit aller Fahrgäste hätte den Druck auf die Maskenverweigerer wahrscheinlich so erhöht, dass sie entweder die Bahn verlassen oder die Maske aufgesetzt hätten“, ist sich die 70-Jährige sicher. Gemeinsam sei man immer stärker.