Gelsenkirchen/Essen. Es geht um Körperverletzung, Erpressung und Diebstahl: Der Prozess gegen einen Gelsenkirchener Geschäftsmann wurde jetzt um zehn Tage verschoben.
Ein Geschäftsmann aus Gelsenkirchen muss sich vor dem Essener Landgericht verantworten. Ihm werden räuberische Erpressung, Diebstahl mit Waffen sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der eigentlich für Montag, 14. Februar, vorgesehene Prozessauftakt wurde jetzt auf Donnerstag, 24. Februar, verschoben. Weitere Prozesstermine sollen dann folgen.
Es klingt wie das Drehbuch eines Films, was die Staatsanwaltschaft dem Gelsenkirchener und seinem Sohn vorwirft. Laut der Anklageschrift soll der Angeklagte zwei Männer, darunter der Freund seiner Tochter, am 12. Dezember 2018 in die Gelsenkirchener Wohnung des mitangeklagten Sohnes gelockt haben. Die Einladung dazu folgte über das Handy der Tochter. Die beiden Männer wurden vor Ort durch eine Art Rollkommando empfangen: zehn bis 15 vermummte Personen, die sie in die Wohnung zerrten, darunter der Sohn des Gelsenkirchener Geschäftsmannes. Wie aus der Anklage hervorgeht, soll die Tochter im Laufe einer mehrjährigen Beziehung ihrem Freund immer wieder Geldgeschenke gemacht haben.
Gelsenkirchener soll Opfer mit dem Tod gedroht haben
Danach wurde der Anklage zufolge nicht lange gefackelt. Das Empfangskommando nahm dem Duo Telefon und Autoschlüssel ab, malträtierte die beiden mit Schlägen und Tritten. Hammerschläge krachten auf die Fingerknöchel, Pistolen und Glasflaschen wurden ihnen dabei an den Kopf gehalten.
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Dann soll der Unternehmer aus Gelsenkirchen auf den Plan getreten sein. Laut Staatsanwaltschaft forderte er von dem Freund der Tochter binnen 24 Stunden 200.000 Euro zurück, andernfalls würden er und seine Familie getötet. Danach wurden die beiden Männer freigelassen. Zu einer Zahlung des Geldes ist es laut Gericht nicht gekommen. Die beiden Männer trugen eine Vielzahl an Verletzungen davon. Der Freund der Tochter erlitt Platz- und Schürfwunden, Prellungen sowie ein blaues Auge. Seinem Begleiter wurden Knochen im Gesicht gebrochen und Zähne beschädigt.
Der Gelsenkirchener Geschäftsmann war bereits im Dezember wegen Steuerbetrugs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im großen Stil Millionen von Euro am Finanzamt vorbei in schwarze Kassen gelotst hatte. Der Mann, der mehrere Spielhallen betrieb, hatte nach Angaben des Gerichts „mit hoher krimineller Energie“ über manipulierte Geldspielautomaten hohe Bargeldsummen über Jahre abgezweigt.
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