Gelsenkirchen. Ein Gelsenkirchener Geschäftsmann ist wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. So entschied das Gericht.

Zu einer Haftstrafe von fünf Jahren ist ein Geschäftsmann aus Gelsenkirchen vor dem Landgericht Essen verurteilt worden. Das Gericht sah es als Fakt an, dass der angeklagte 57-jährige im großen Stil Millionen von Euro am Finanzamt vorbei in schwarze Kassen lotste.

Gesamtsteuerschaden durch Gelsenkirchener Geschäftsmann: Acht Millionen Euro

Die Große Wirtschaftskammer des Landgerichts Essen unter dem Vorsitz von Roland Wissel betrachtete es als erwiesen an, dass der 57-jährige Unternehmer und Vater dreier Kinder „mit hoher krimineller Energie“ über manipulierte Geldspielautomaten hohe Bargeldsummen über Jahre abgezweigt hat. Erschwerend bewertete das Gericht das Fehlen eines „umfänglichen Geständnisses“, und, dass „es nicht von Reue gezeichnet war“.

Den Gesamtschaden bezifferte die Anklage während der Verhandlung auf acht Millionen Euro. Bei der Urteilsverkündung sprach Wissel von rund „drei Millionen Euro Steuerschaden“.

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Ein mitangeklagter Mitarbeiter, mit dem der Gelsenkirchener Unternehmer zunächst ein überaus inniges Freundschaftsverhältnis gepflegt hatte und der in leitender Funktion tatkräftig mitgewirkt hatte, Unternehmens- und Vergnügungssteuer dem Finanzamt vorzuenthalten, ist zu einer Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Eine weitere langjährige Angestellte wurde freigesprochen. Sie hatte während des Prozesses weitestgehend geschwiegen zu den Vorwürfen, am Steuerbetrug beteiligt gewesen zu sein.

Problem für die Anklage: Verschwundener Laptop, fehlende Geschäftsunterlagen

Im Prozess hatte der Gelsenkirchener Unternehmer dem ehemaligen Filialleiter bezichtigt, sich hinter seinem Rücken bereichert zu haben. Durch die umfangreichen Erläuterungen des Filialleiters hatte sich das Gericht ein Bild über die illegalen Geldflüsse gemacht.

Ein Problem für die Beweisführung der Staatsanwaltschaft war, dass zum Teil Geschäftsunterlagen fehlten und ein Laptop verschwunden war, so dass die Rekonstruktion der Finanzströme nicht lückenlos zu bewerkstelligen war und auf Schätzungen und so nur auf teilweise vorhandenen Belegen beruhte.

Das Gericht ordnete den „Einzug von 1,59 Millionen Euro“ an, innerhalb einer Woche kann Berufung gegen das Urteil eingelegt werden. Die wöchentliche Meldeauflage für den Geschäftsmann bei der Polizei bleibt ebenso bestehen.