Gelsenkirchen-Bismarck. War es das für die Bahnfreunde Bismarck? Vor Gericht erkannten sie die Räumung des Bahnwerkareals an. Der RVR will eine Rückgabe im Einvernehmen.

Müssen und werden sich die Bahnfreunde Bismarck endgültig damit abfinden, dass sie in einiger Zeit ohne Heimstatt für ihren Verein und ihre Bahn-Sammlung sind? „Wir sind geschockt und wissen nicht, wie es weitergehen soll“, sagt der Vorsitzende Paul Lindemann, nachdem im lange schwelenden (Rechts)-Streit zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und den Freunden des Bahnbetriebswerks Gelsenkirchen-Bismarck am 23. Dezember am Landgericht Essen eine entscheidende mündliche Verhandlung stattgefunden hat.

Mündliche Verhandlung vor dem Essener Landgericht

Der RVR hat auf Räumung und Herausgabe des Geländes geklagt. In der Verhandlung hat Paul Lindemann als Vertreter des Vereins die vom RVR geltend gemachte Forderung anerkannt – zähneknirschend, wie er betont. „Der RVR wartet nun auf den Eingang des Anerkenntnisurteils, um möglichst im Einvernehmen mit den Freunden des Bahnbetriebswerks die Rückgabe des Areals durchzuführen“, teilt der Verband auf Anfrage mit. Lesen Sie auch:Räumungsklage: RVR will die Bahnfreunde loswerden

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Mit dem Verein besteht seit 2003 lediglich eine Vereinbarung über „die Ermöglichung der Nutzung des Ringlokschuppens“, die jedoch ohne Frist und Angabe von Gründen widerrufbar war. Dieser Widerruf ist erfolgt, auch weil man sich mit dem Verein seit Jahren nicht auf einen Mietvertrag einigen konnte – einer von etlichen Streitfällen. Weiteres Thema:RVR plant Zukunft des Bahnwerks Bismarck

Zuletzt gab es sogar ein Betretungsverbot, nachdem ein von den Bahnfreunden angezweifeltes Gutachten vor akuten Baugefahren gewarnt hatte. An den Verein, der die Gebäude seit Jahrzehnten unentgeltlich nutzt, ergingen Räumungsaufforderungen und schließlich die Räumungsklage.

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