Gelsenkirchen. Junge Frau hatte antisemitische Hassparolen vor der Synagoge in Gelsenkirchen skandiert. Jetzt muss sie eine Woche in Arrest und 500 Euro zahlen.
Über 100 Personen hatten am 12. Mai vergangenen Jahres mit Hassparolen vor der Synagoge Juden beschimpft. Die Stimmung war äußerst aggressiv. Eine der Teilnehmerinnen war die damals 19-jährige Rabije B. Nun saß sie wegen Volksverhetzung auf der Anklagebank vor dem Jugendstrafgericht.
Wie andere Teilnehmer auch hatte sie „Scheiß Juden“ gebrüllt. Die heute 20 Jahre alte junge Frau ist in Gelsenkirchen geboren, die Familie stammt aus dem Kosovo. Sie sei wohlbehütet gemeinsam mit vier weiteren Geschwistern aufgewachsen und zur Toleranz erzogen worden, schildert sie Richterin Elke Winter. Ihr Abitur hatte sie in der Gesamtschule Ückendorf, Gesamtnote 2,5, bestanden. Der Vater ist bei einem Bestattungsunternehmen angestellt, war unter anderem mal Vorsitzender einer Moscheegemeinde.
20-Jährige räumt ein, „Scheiß Juden“ gebrüllt zu haben
Man merkt der zierlichen Frau die Nervosität an, sich vor Gericht für die Tat verantworten zu müssen. Auf einer Leinwand werden Bild und Ton von der damaligen Versammlung wiedergegeben. Die Angeklagte ist eindeutig zu erkennen, wie sie in der Menge Parolen ruft und ihre Faust zum Himmel streckt. Die 20-Jährige räumt ein, „Scheiß Juden“ gebrüllt zu haben. Es sei allerdings nicht ihre Absicht gewesen, gegen Juden aufzuhetzen. Die Richterin sprach sie auf den Widerspruch an. Rabije B. erklärt es damit, dass sie zufällig in den Strom der Demonstranten geraten sei und sich dann gedrängt gefühlt habe, ebenfalls in die Hassparolen einzustimmen.
Die Neugier habe sie zunächst am Bahnhof dazu gebracht, mit den dort versammelten durch die Innenstadt zur Synagoge zu ziehen. Sie habe gedacht, auch Schulkameraden dort zu treffen. Viele Fahnen aus unterschiedlichen Ländern wie Syrien, Türkei oder Tunesien hätte sie gesehen. Die Richterin versucht immer wieder, die wahren Motive herauszufinden, die die Angeklagte veranlasst haben könnten, mitzumarschieren und schließlich auch die Parolen zu skandieren. Wer gegen die israelische Politik demonstrieren wolle, hielt sie der Angeklagten vor, könnte sich vor die Botschaft stellen und nicht vor eine Synagoge. „Sie haben gewusst, worum es ging.“ [Mehr zum Thema: Mann nach Hass-Demo vor Synagoge in Gelsenkirchen verurteilt]
Lehramtsstudium für die Primarstufe in Bochum
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Doch die 20-Jährige bleibt dabei, zufällige Teilnehmerin gewesen zu sein. Ein Indiz wiegt besonders schwer, der Angeklagten ihre Version abnehmen zu können. Sie hatte sich zu Hause auf der linken und rechten Wange eine Palästinenser-Fahne aufgemalt. Dies, so meinte die Richterin, sei ein eindeutiges Zeichen dafür, vorbereitet gewesen zu sein und auch wozu man sich bekenne.
Vor Gericht beteuert die junge Frau, nicht antisemitisch zu sein. Sie will demnächst ihr Lehramtsstudium für die Primarstufe in Bochum beginnen. Ihr Ziel sei es, Kindern beizubringen, dass Andersdenkende gleich welcher Religion oder Herkunft nicht gemobbt oder beleidigt werden dürften.
Rabije B. wird ihre Pläne verwirklichen können. Das Gericht sah ihre fehlende Reife als Grund an, sie nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die 20-Jährige muss eine Woche Dauerarrest in einer Jugendarrestanstalt verbringen. Die gleichzeitig auferlegte Geldbuße von 500 Euro muss sie in zehn Raten an die jüdische Gemeinde zahlen. Die Richterin gab der Angeklagten mit auf den Weg, die Arreststrafe gleichzeitig als Denkzettel und Mahnung zu verstehen. Vorbestraft ist sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht. [Zum Thema: Nach Hass-Demo in Gelsenkirchen: 25 Verdächtige, 13 namentlich identifiziert]