Gelsenkirchen. Oftmals werden Impfnachweise in der Gastronomie etwa nicht oder nur unzureichend kontrolliert. Krisenstabsleiter appelliert an Gelsenkirchener.

Jeder, der regelmäßig in der Stadt unterwegs ist, erlebt, dass die Corona-Schutzmaßnahmen im Freizeit- und Gastrobereich oft nicht eigenhalten werden. An Ständen auf dem Weihnachtsmarkt in der Gelsenkirchener Altstadt bekommen Kunden beim Kauf von Speisen oder Getränken als Gruppe beispielsweise gleich einen ganzen Bündel Armbänder, die als Nachweise für eine 2G-Kontrolle herhalten sollen, obwohl nur eine Person an den Tresen trat und selbst diese nicht richtig kontrolliert wurde.

In zahlreichen Restaurants und Imbissbetrieben wird entweder überhaupt nicht nach dem Impfnachweis gefragt oder dieser wird nicht mit einem Lichtbildausweis abgeglichen. Es ist – wie Versuche zeigen – auch in Gelsenkirchen ohne weiteres möglich, als erwachsener Mann etwa mit dem Screenshot eines Impfnachweises eines jugendlichen Mädchens in der Gastronomie Einlass zu erhalten. [Mehr zum Thema:Das sagen Kunden und Geschäftsleute zu den Corona-Regeln]

Natürlich gibt es auch gewissenhafte Kontrollen in der hiesigen Gastronomie, immer wieder berichten Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener aber auch vom Gegenteil. Vorsichtigere Menschen berichten der WAZ, dass sie sich wegen zu lascher Kontrollen selbst als Geimpfte unwohl fühlen, wenn sie ausgingen und aus diesem Grund sogar daheim blieben.

Gelsenkirchens Krisenstabsleiter richtet Appell an Bürger und Gastronomen

Luidger Wolterhoff, Leiter des städtischen Krisenstabs erklärt im Gespräch mit dieser Redaktion, dass die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes bereits aufmerksam kontrollieren würden, ob die Regeln zum Infektionsschutz eingehalten werden. „Gleichwohl können wir natürlich nicht überall sein und nur stichprobenartig kontrollieren“, macht Wolterhoff deutlich.

Kontrollen des KOD

Der Kommunale Ordnungsdienst hat nach Angaben der Stadt zwischen dem 1. Dezember 13. Dezember 145 Verwarnungsgelder ausgesprochen und 67 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Geahndet wurden entweder Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen die 2G-Regeln (etwa im Einzelhandel).

Außerdem seien am Wochenende Schwerpunktkontrollen im ÖPNV (Samstag) und am Sonntag in 73 Betrieben des Einzelhandels/Gewerbes (Kioske, Bäckereien, Pizzerien) durchgeführt worden. Dabei wurden nach Stadtangaben acht Ordnungswidrigkeitsverfahren (2G) eingeleitet.

Obgleich derartige Kontrollen auch durch Mitarbeiter in ziviler Kleidung durchgeführt würden, um nachlässige Händler und Gastronomen im Zweifel auch auf frischer Tat zu ertappen, richtet Gelsenkirchens Corona-Krisenmanager erneut einen eindringlichen Appell an Bürger und Geschäftsleute: „Wir tun alles, was wir können, aber es kommt auf jeden Einzelnen an. Es ist wie im Straßenverkehr, wo wir uns an die Regeln halten, auch wenn gerade keiner hinschaut.“

Die Höhe der Bußgelder, die bei Missachtung der Regeln verhängt werden können, schrecken indes offenbar nicht zur Genüge ab, obwohl diese erst vor einigen Wochen angehoben wurden. [Mehr zum Thema:Wegen Corona: Gelsenkirchener Wirte in Sorge um Weihnachtsgeschäft]

So hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen die Corona-Regeln

Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt – oder Mund und Nase nicht richtig bedeckt – kann 150 Euro aufgebrummt bekommen. Zuvor hatte das Bußgeld bei 50 Euro gelegen. Wer als ungeimpfte oder ungetestete Person Einrichtungen besucht, bei denen eine Impf- oder Testpflicht herrscht, muss 250 Euro zahlen. Wer einen Testnachweis fälscht, wird mit 5.000 Euro belangt. Diese Strafe hat sich damit verfünffacht. Und kontrollieren Veranstalter oder Gastronomen Corona-Tests oder Impfnachweise nicht korrekt, sind 2.000 Euro fällig. Zuvor waren es 500 Euro gewesen.