Im August 2022 werden voraussichtlich 2.846 Kinder in Gelsenkirchen eingeschult. So sind die Anmeldungen dafür gelaufen.

Gelsenkirchen. 2.846 Kinder werden im kommenden August voraussichtlich erstmals in eine Gelsenkirchener Grundschule gehen (Stand 7. Oktober) – gut 200 mehr als in diesem Jahr. Fast 400 der künftigen Erstklässler sind bislang noch nicht angemeldet, 50 Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder offenbar an einer Grundschule in angrenzenden Nachbarstädten angemeldet. Die Anmeldefrist dafür ist zwar eigentlich abgelaufen, doch Nachmeldungen sind weiterhin möglich und es ist auch nicht ungewöhnlich, dass einige Eltern den Termin versäumen.

Neue Wege, um Eltern jenseits der Kita besser zu erreichen

„Wir suchen derzeit aktiv nach Wegen, Eltern besser zu erreichen und zu informieren, deren Kinder nicht in eine Kita gehen“, erklärt Bildungsdezernentin Anne Heselhaus. Ohnehin gibt es stets Zuzüge von Familien aus anderen Städten sowie Abwanderungen, sodass das Bild sich von der eigentlichen Anmeldung bis zur Einschulung alljährlich verändert.

Auch für die neue Grundschule an der Ebersteinstraße gab es bereits Anfragen. Baubeginn war hier erst in diesem Sommer, der Bau schreitet jedoch zügig voran, das Erdgeschoss steht bereits. Bildungsdezernentin Anne Heselhaus ist sicher, dass es hinreichend Anmeldungen für die ersten 50 zu belegenden Erstklässlerplätze für den geplanten Start im August 2022 geben wird. An der neuen Schule wurde der künftige Bedarf an multifunktionalen Räumen für den offenen Ganztag bereits eingeplant.

Funktionsgerechte Möbel für Ganztagsbetrieb schon bestellt

Auch an bestehenden Gebäuden werden bereits funktionsgerechte moderne Möbel angeschafft, die auch für die künftige Betreuung geeignet sind. Zweieinhalb der drei Millionen Euro Fördergelder dafür sind bereits verplant beziehungsweise ausgegeben. Ende des Jahres muss der gesamte Betrag verplant sein. Die Koordination dazu läuft, so Heselhaus.

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Schwierig allerdings ist weiterhin die Planung für die Zeit ab 2026, wenn das Recht auf Ganztagsbetreuung gilt. Dazu fehlt weiterhin das entsprechende Ausführungsgesetz des Landes für die Kommunen, das genau definiert, was in diesem Rahmen zu gewährleisten ist. Um das alles passgenau auf den Weg zu bringen, baulich und personell, brauche es Vorlauf, klagt die Dezernentin. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl und der somit endenden Legislaturperiode könnte die Ausarbeitung des Gesetzes auf die Zeit danach verschoben werden. Für die Umsetzung vor Ort wäre das verheerend.