Gelsenkirchen. Erfolgreiche Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter: Die Feuerwehr Gelsenkirchen freut sich über elf neue Fachkräfte.

Die ersten Notfallsanitäterinnen in Notfallsanitäter haben ihre Ausbildung an der staatlich anerkannten Rettungsdienstschule der Stadt Gelsenkirchen erfolgreich abgeschlossen. Elf gehören der Feuerwehr Gelsenkirchen an, fünf der Feuerwehr Herne.

Drei Jahre Ausbildung an Rettungsdienstschule Gelsenkirchen erfolgreich abgeschlossen

An der staatlichen anerkannten Rettungsdienstschule der Stadt Gelsenkirchen haben die ersten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Elf Absolventen gehören der Feuerwehr Gelsenkirchen an, fünf der Feuerwehr Herne.
An der staatlichen anerkannten Rettungsdienstschule der Stadt Gelsenkirchen haben die ersten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ihre dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Elf Absolventen gehören der Feuerwehr Gelsenkirchen an, fünf der Feuerwehr Herne. © Foto: Feuerwehr GE

Im Jahr 2014 begann eine neue Zeitrechnung im Bereich der Notfallrettung. Das Berufsbild des Rettungsassistenten wurde durch das des Notfallsanitäters ersetzt (MTA-Reformgesetz). Damit verbunden sind ebenso gestiegene Kompetenzen der Retter wie auch deutlich erhöhte Anforderungen an die Helfer.

Höhere Anforderungen an die Retter, Kompetenzen dafür erweitert

Benötigten Rettungsassistenten früher noch zwei Jahre für die komplette Ausbildung, so sind für die angehenden Notfallsanitäter mittlerweile mindestens drei Jahre vorgesehen. Die Anteile an theoretischen Unterrichtungen und Klinikpraktika haben dabei deutlich zugenommen. Exemplarisch dazu ist die praktische Ausbildung in einem Krankenhaus zu nennen. „Mussten Rettungsassistenten ehemals noch 240 Stunden in verschiedenen Klinik-Fachabteilungen hospitieren, erhöhte sich der Stundenansatz durch die Reform auf das Dreifache“, erklärt Feuerwehrsprecher Carsten Jost. Insgesamt 720 Stunden seinen jetzt für die praktische Klinikausbildung der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter vorgesehen.

Zugleich erhalten die Notfallsanitäter viel mehr Kompetenzen im Rahmen der Patientenversorgung. Eine Vielzahl an Medikamenten dürfen nun eigenverantwortlich eingesetzt werden. Ebenso dürfen sie invasive Maßnahmen durchführen, die früher ausschließlich Ärzten vorbehalten waren.

Gelsenkirchener Feuerwehrsprecher: Verantwortung für die Rettungskräfte gestiegen

„Notfallsanitäter dürfen nun bereits vor Eintreffen eines Notarztes am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patienten vornehmen, wenn Lebensgefahr besteht oder gravierende Folgeschäden zu befürchten sind“, sagte Jost. Die Verantwortung des Rettungsdienstpersonals habe dadurch deutlich zugenommen. Der Feuerwehrsprecher wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass in solchen Fällen „alle Maßnahmen und Medikamente im Vorfeld vom ärztlichen Leiter freigegeben worden werden“.

Ein Beispiel zu den erweiterten Kompetenzen: Standen dem Rettungsassistenten seinerzeit keine Mittel zur Bekämpfung von starker Übelkeit und Erbrechen zur Verfügung, so kann er heute ein Antiemetikum intravenös verabreichen und den Patientenzustand somit deutlich verbessern. Ebenso hatte der Rettungsassistent seinerzeit nur die Möglichkeit eines intravenösen Zugangs (Punktion der Vene). Mittlerweile ist auch der intraossäre Zugang (Punktion des Knochens) als Maßnahme für den Notfallsanitäter freigegeben.

Die Feuerwehr Gelsenkirchen startete 2018 den ersten Vollausbildungslehrgang für Notfallsanitäter.