Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener MLPD-Politiker Stefan Engel wehrt sich mit einer Klage gegen die Einstufung als Gefährder. Das steckt dahinter.
Der Gelsenkirchener MLPD-Politiker Stefan Engel klagt vor Gericht gegen seine Einstufung und Behandlung als „Gefährder“. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht Meiningen beginnt am Dienstag, 3. August um zehn Uhr.
MLPD-Anwalt kündigt an Innenminister Seehofer als Zeugen vorladen zu wollen
Im Zentrum des Prozesses ((2 K 863/18 Me) wird nach Auskunft von Rechtsanwalt Frank Jasenki, der Engel vertritt, die Frage stehen, ob „man Menschen wegen ihrer sozialistischen Weltanschauung als Gefährder einstufen darf“. Der Rechtsbeistand kündigte an, im Prozess unter anderem auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), den früheren Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU) sowie den Chef des thüringischen Verfassungsschutzes Stephan Kramer (SPD) als Zeugen vorladen lassen zu wollen.
Der Prozess geht nach Aussage von Rechtsanwalt Frank Jasenski auf das „Rebellische Musikfestival“ im Jahr 2018 zurück, für das sich Engel als einer von zehn Schirmherren zur Verfügung gestellt habe, darunter auch der Liedermacher Konstantin Wecker. Im Zusammenhang mit dem Festival sei sein Mandant als „Gefährder“ eingestuft worden.
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Stefan Engel war langjähriger Vorsitzender der linksextremen Partei mit Bundessitz in Gelsenkirchen. Heute ist er Leiter des theoretischen Organs der MLPD, dem „Revolutionären Weg“, und Ex-Mann der Gelsenkirchener Lokalpolitikerin Monika Gärtner-Engel (AUF). Den beiden und drei weiteren Mitgliedern der MLPD waren jüngst die Privatkonten „grundlos“ von der Commerzbank gekündigt worden. Hinzu kam ein Geschäftskonto der Mediengruppe Neuer Weg GmbH, in der die MLPD Bücher und Zeitschriften veröffentlicht. Die Partei vermutet dahinter einen Vorgang, der „ohne Zweifel antikommunistisch motiviert ist“.
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