Gelsenkirchen. Ein Gelsenkirchener AUF-Mitglied bezweifelt die Eignung des Ex-Kokerei-Geländes als Schulstandort. Ein Gutachter soll den Sanierungsbedarf klären.

„Dieser Standort für die neue Grundschule in Gelsenkirchen-Rotthausen ist völlig inakzeptabel“, klagt AUF-Mitglied Dr. Willi Mast. Das von der Bezirksvertretung Süd auf dem Grund der früheren Kokerei Dahlbusch bestätigte Grundschulprojekt dürfe auf dem hochgradig vergifteten Gelände nicht gebaut werden. Frühere Bodenproben zeigen laut Mast, dass noch große Mengen an krebserregenden Altlasten im Erdreich sind und dass die flüssigen Kokereigifte inzwischen bis ins Grundwasser unter dem Bahngelände eingedrungen sind und gasförmige Gifte wie Benzol austreten. Deshalb sei bislang sogar auf eine Sanierung für eine gewerbliche Nutzung verzichtet worden. AUF begrüße den Bau einer neuen Grundschule in Rotthausen – aber nicht an diesem Standort.

Bereits 2004 teilsaniert für gewerbliche Nutzung

Stadtsprecher Martin Schulmann bestätigt, dass noch Altlastensanierungen notwendig sein dürften, ein Teil sei aber bereits 2004 für eine gewerbliche Nutzung saniert worden. Auf der gesamten Fläche sei eine „etwa 0,3 bis 0,5 Meter mächtige Oberbodenlage aufgetragen“ worden. Auf dem Gelände wurden diverse Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt und Verunreinigungen festgestellt. Entlang der Bahnlinie an der östlichen Grundstücksgrenze liegen noch massive Fundamente der Koksöfen im Boden.

Verzicht auf Unterkellerung notwendig

Die sanierten Teilflächen aber können laut Bauverwaltung mit geringem Aufwand für den Bau der Schule genutzt werden, wenn der Baukörper nicht unterkellert wird. Die nicht aufbereitete Fläche, in der noch mit Altlasten und erheblichen Bodenfundamenten gerechnet werden muss, könnte für den Schulhof / Freifläche bei entsprechendem Bodenauftrag genutzt werden. Sollten die baulichen Maßnahmen nicht komplett in den sanierten Teilflächen umgesetzt werden können, sind im Bereich der nicht sanierten Fläche bei in den Boden eingreifenden Maßnahmen Detailuntersuchungen und Sanierungsmaßnahmen notwendig.

Als nächster Schritt müsse ein Altlastensanierungsplan von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, der im Rahmen der Erarbeitung zeitgleich die notwendigen Nachuntersuchungen durchführen sollte.