Gelsenkirchen. Bis Ende Mai sollen in Gelsenkirchen auch die Flüchtlingsunterkünfte durchgeimpft sein. Dort wird nicht nur Johnson & Johnson verabreicht.

Möglichst alle Asylsuchenden, die in einer Gelsenkirchener Gemeinschaftsunterkunft leben, sollen bis Ende Mai durchgeimpft sein. Das kündigte Krisenstableiter Luidger Wolterhoff im Gespräch mit der WAZ an.

Verwendet werden soll für die Impfungen das US-amerikanische Vakzin von Johnson & Johnson, das auch für die Impfung von Obdachlosen bereit steht. Die Stadt erhält dazu ein Kontingent von 280 Impfdosen, rechnet allerdings mit rund 500 Impfberechtigten - rund 300 Geflüchteten, 100 Obdachlosen und darüber hinaus Ehrenamtlern oder Sozialarbeitern, die ebenfalls nun geimpft werden können, falls sie noch keinen Termin erhalten haben. „Dennoch können wir diese Gruppe mit dem verfügbaren Impfstoff gut abdecken“, sagte Wolterhoff. [Lesen Sie auch: Impfung von Johnson & Johnson: Was muss man beachten?]

Geringere Impfbereitschaft bei den Geflüchteten

Denn zum einen werden nicht alle der rund 300 Geflüchteten Johnson & Johnson erhalten. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt, den Vektorimpfstoff nur bei Menschen ab 60 Jahren einzusetzen, er kann nach ärztlicher Aufklärung aber auch an jüngere Personen verabreicht werden. Rät der impfende Arzt nun von Johnson & Johnson ab, sollen die Menschen in den Flüchtlingsunterkünften kurzfristig einen mRNA-Impfstoff, also Biontech oder Moderna, erhalten können und auch in den Impfzentren geimpft werden. „Wir werden dann eine sehr zeitnahe Lösung finden“, versicherte Wolterhoff.

Ehrenamtler impfen

Die Impfungen in den Flüchtlingsunterkünften werden - wie auch die der Obdachlosen - vom Verein „Arzt Mobil Gelsenkirchen“ durchgeführt, der niedrigschwellige medizinische Hilfe für wohnungslose und/oder suchtmittelabhängige Personen bietet.

Die Impfungen sollen nach Pfingsten durchgeführt werden und bis Freitag, 28. Mai, abgeschlossen sein.

Des Weiteren geht der Krisenstabsleiter auch deshalb davon aus, dass der Bedarf in den Unterkünften mit dem verfügbaren Impfstoff gedeckt werden kann, weil nicht alle Impfberechtigten eine Dosis erhalten möchten. „Bei den Obdachlosen ist die Bereitschaft zwar sehr groß“, sagt Wolterhoff, der bei ihnen von einer Quote von mehr als 85 Prozent ausgeht. „Bei den Geflüchteten gibt es allerdings wesentlich mehr Vorbehalte.“ [Lesen Sie auch: Corona-Impfungen in Hotspots: Das plant Gelsenkirchen]

Asylstatus spielt bei der Impfung keine Rolle

Inzwischen sind auch die Impfungen in der Priorisierungsgruppe 3 angelaufen, Obdachlose und Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften gehören allerdings zur Gruppe 2. „Es ist die letzte Gruppe aus der zweiten Priorisierungsstufe, die nun geimpft wird“, sagt Wolterhoff. Eine Freigabe vom Land sei hier sehr spät erfolgt. Schon den ursprünglich geplanten Impftermin am 10. Mai wertete Wolterhoff als spät. Dieser musste noch einmal verschoben werden, weil die Stiko die Empfehlung für Johnson & Johnson zunächst zurückgezogen hatte.

Innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte folgt nun keine weitere Priorisierung, das Alter oder die gesundheitliche Situation hat genauso wenig Einfluss auf die Reihenfolge der Impfung wie der Asylstatus. Wer als Flüchtling anerkannt wird, verlässt die Unterkunft normalerweise und erhält eine eigene Wohnung. „Bei dem exotischen Fall, dass jemand anerkannt wurde und trotzdem noch in der Gemeinschaftsunterkunft lebt, weil für ihn noch keine Wohnung gefunden wurde, differenzieren wir jetzt nicht“, machte Wolterhoff deutlich. „Wer zum Impftermin in der Unterkunft lebt, erhält auch eine Impfung.“