Gelsenkirchen. Fahrschulen in NRW profitieren von den neuen Corona-Regeln. Was sich in Gelsenkirchens Betrieben verändert hat und was Fahrschüler wissen müssen.

Friedel Thiele ist „überglücklich“. Die neue Coronaschutzverordnung bedeutet für den Vorsitzenden des Fahrlehrer-Verbands NRW einen Schritt zurück zur Normalität. Seit Montag (8. März) dürfen Fahrschulen in Nordrhein-Westfalen wieder Präsenzunterricht und praktische Fahrstunden für alle anbieten – nach drei Monaten Pause.

Wie viele andere Betriebe mussten auch Fahrschulen Mitte Dezember lockdownbedingt weitgehend schließen. Und wie bei vielen anderen Betrieben hat sich auch die finanzielle Lage der Fahrschulen dadurch verschärft. „Der wirtschaftliche Schaden ist für einige Kollegen extrem gewesen. Selbst gesunden Betrieben ging so langsam die Luft aus. Viele standen extrem unter Druck“, sagt Thiele.

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Zuletzt durften lediglich Schüler den angefangenen Führerscheinkurs abschließen, die eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden absolviert hatten oder die Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen benötigten. „Diese Kurse konnten aber nicht alle Fahrschulen anbieten. Es hat sich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gebildet“, berichtet Thiele.

Das hat sich für Fahrschulen seit dem 8. März geändert

Dies hat seit dieser Woche ein Ende. Jeder, der möchte, darf in NRW wieder ein Führerschein-Seminar belegen.

Im Bund-Länderbeschluss vom 3. März war dabei zunächst vorgesehen, dass Schüler und Lehrer einen tagesaktuellen Corona-Negativtest vorweisen müssen. In NRW ist das jedoch nicht erforderlich. „Gott sei Dank“, so Thiele. „Ich wüsste nicht, wer das finanziert hätte.“

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Julian Ihnen sieht das ähnlich. Er ist Juniorchef bei der Fahrschule Kessler, die in Gelsenkirchen an der Cranger- und Kirchstraße sitzt. „Wir hätten nicht gewusst, wie wir das organisieren sollen“, sagt er. Schon länger gelten für Fahrschulen ohnehin diverse Hygienemaßnahmen. Es gibt eine Maskenpflicht, die Autos und Büros werden nach jeder Fahrt gelüftet und desinfiziert.

Gelsenkirchener Fahrschulen setzen auf Online-Unterricht

Seit einigen Wochen bietet Ihnens Betrieb Online-Anmeldungen für digitale Theoriekurse an. Diese sind im Zuge des Lockdowns erlaubt worden. Wenngleich seit dieser Woche wieder Präsenzunterricht stattfinden dürfte, bleiben die digitalen Angebote bei der Fahrschule Kessler bestehen. „Das hat praktische Gründe. Die Auflagen für die Öffnung sind hoch und bei uns wurde das Online-Format bislang sehr gut angenommen“, sagt Ihnen.

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Die Fahrschule Momberger, die Büros in Buer sowie in Erle betreibt, bietet seit dem 15. Februar Onlineformate an und will diese ebenfalls zunächst fortsetzen. „Wir können so die Kontakte so gering wie möglich halten“, erklärt Inhaberin Anja Momberger. „Das gilt vorläufig, kann sich aber auch demnächst wieder ändern.“

Über etwaige Änderungen im Ablauf werde sie auf ihrer Website informieren. Darüber hinaus hat die Fahrschule seit neuestem ihre Büros geöffnet – allerdings nur nach vorangegangener Terminabsprache.

Fahrlehrer-Verband: Schließung hat für „Riesen-Berg“ an Interessierten gesorgt

Die Onlinekurse, die sich vielerorts als überaus effektives Format herausgestellt haben, sind ein Grund, weshalb Julian Ihnen positive Seiten an der Zwangspause sieht. „Wir haben die Zeit genutzt, um verschiedene Sachen zu verändern und gestärkt aus dem Lockdown herauszugehen.“ So könne sich die Fahrschule Kessler, bei der in diesem Jahr ein Generationswechsel in der Firmenleitung ansteht, gut vorstellen, zukünftig verstärkt auf digitale Inhalte zu setzen.

„Viele Unterrichtsformen funktionieren mittlerweile online. Warum sollte das bei Fahrschulen nicht gehen?“, fragt Juniorchef Ihnen, fügt aber an: „Der Kundenkontakt, persönliche Gespräche und Beratungen sind weiterhin sehr wichtig für Fahrschulen und Fahrlehrer.“

Das sagt die Coronaschutzverordnung

Seit Montag (8. März) ist eine neue Coronaschutzverordnung für das Land NRW im Einsatz. Für Fahrschulen ist es dabei nicht erforderlich, einen Mindestabstand bei praktischen Prüfungen und Unterricht einzuhalten.

Im Fahrzeug dürfen sich lediglich Schüler, Lehrer oder Prüfungspersonen aufhalten. Und diese müssen, „soweit gesundheitlich und unter Sicherheitsgesichtspunkten vertretbar“, mindestens eine FFP2-Maske tragen.

So oder so: Die monatelange Schließung habe für einen „Riesen-Berg“ an interessierten Schülern gesorgt, sagt Friedel Thiele vom Fahrlehrer-Verband: „Es wird eine gewaltige Aufgabe, diesen abzuarbeiten.“