Der Sohn eines bestohlenen Paares (92, 94) aus Gelsenkirchen erhebt harte Vorwürfe gegen Polizei, Sparkasse und Seniordienst. Die Reaktionen.
Wolfgang Z., der Sohn des abgezockten Ehepaares, hat sich darüber beklagt, dass die Gelsenkirchener Kriminalpolizei den Tatort nicht ein einziges Mal in Augenschein genommen hat. Der promovierte Psychologe hätte sich zudem eine Entschuldigung des Fahrdienstes gewünscht.
Sohn des bestohlenen Ehepaares: Personal von Krankenfahr- oder Seniorendiensten sollten polizeiliches Führungszeugnis vorweisen, um Straftaten vorzubeugen
„Bis heute aber ist da keinerlei Reaktion gekommen. Wenn ich der Unternehmer gewesen wäre, der das Vertrauen von Angehörigen und Alten und Kranken genießt, so wäre mir ein solcher Vorfall mehr als peinlich.“ Zugleich regte Z. an, dass Menschen in solchen Berufen, Krankenfahr- und Seniorendiensten, generell einen Nachweis ihrer Tauglichkeit – beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis - vorweisen müssen.
Kritik äußerte Wolfgang Z auch in Richtung Sparkasse. Der Vorwurf: Das Bankhaus weigert sich, den Schaden zu ersetzen.
Sparkasse Gelsenkirchen : Erstattung nur wenn kein Verstoß gegen Sorgfaltspflicht vorliegt
Sparkassen-Sprecher Udo Kramer wies darauf hin, dass Erstattung nur gewährt wird, „wenn der Kunde plausibel erklären kann, wie der Täter an die PIN gelangen konnte, ohne dass der Geschädigte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat“. Wenn der Dieb mit der Originalkarte und PIN zeitnah Geld abgehoben oder bezahlt hat, wird davon ausgegangen, dass der Bestohlene unvorsichtig war und Karte und Geheimnummer zusammen aufbewahrt hat.
Gelsenkirchener Polizeisprecher: Kein neuer Erkenntnisgewinn durch Kripo vor Ort
Polizeisprecher Matthias Büscher sagte, dass die Kripo davon absieht vor Ort weitere Ermittlungen aufzunehmen, wenn absehbar sei, dass es keinen neuen Erkenntnisgewinn gebe. „Unsere Ermittlungen haben ja schnell die Täter identifiziert.“
Fahrdienst-Geschäftsführer: Fahrern ist umgehend gekündigt worden
Der Geschäftsführer des Bochumer Patientenfahrdienstes Eli Krankenbeförderung, Oguzhan Elibol, hat sich nach eigenen Angaben „telefonisch bei der Familie entschuldigt“. Vielleicht hätte er die Entschuldigung anders übermitteln sollen, räumte er ein. „Am Telefon war die Ehefrau noch so aufgebracht, dass ich nicht weiter aufdringlich sein wollte.“ Beiden Fahrern sei fristlos gekündigt worden.
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Bei der Patientenbeförderung muss man zudem unterscheiden. Es gibt nicht qualifizierte und qualifizierte Krankentransporte. Bei Letzteren haben die Mitarbeiter eine medizinische Ausbildung, arbeiten also als Notfall- oder Rettungssanitäter. Hier ist ein polizeiliches Führungszeugnis und ein tadelloser Leumund unabdingbar. Bei den nicht qualifizierten Krankentransportfirmen ist dies nicht erforderlich.
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