Gelsenkirchen. Am Amtsgericht Gelsenkirchen fand der erste Prozess wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung statt. So entschied die Richterin.


Viele Geldbußen hat die Stadt bisher gegen Bürger erlassen, die gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen haben. Jetzt tauchen die ersten Fälle vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen auf, in denen Betroffene Widerspruch gegen die städtische Ordnungsverfügung eingelegt hatten. Glück hatte Corinna S., die im November letzten Jahres mit zwei Freundinnen im engen Kontakt zueinander über die Bahnhofstraße ging. Die Amtsrichterin stellte das Verfahren ein.

Richterin: Harte Vorgehensweise gegen Corona-Regelverstöße sind gerechtfertigt

Dabei machte Richterin Ursula Vollenberg deutlich, dass sie die Härte, mit der die Stadt gegen Verstöße vorgehe, für gerechtfertigt halte. Die Ansteckungsgefahr durch zu nahe Kontakte könnte schnell größere Dimensionen erreichen. Zwei Faktoren hielt sie für entscheidend, die die junge Frau vor einer Geldbuße über 250 Euro bewahrten. Als Corinna S. mit ihren zwei Freundinnen am 2. November 2020 unterwegs war, galt die erneute Änderung in der Corona-Schutzverordnung seit gerade mal 24 Stunden. Darin hieß es nun, dass sich maximal zwei Haushalte begegnen dürften. Eine Tatsache, räumte die junge Frau vor Gericht ein, die sie nicht bedacht hätte. Sie sah ein, dass sie sich falsch verhalten habe, bedauerte den Vorfall, der sich nicht mehr wiederholen werde.

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Ihre Einsicht und die einen Tag vor dem Vorfall erfolgte Änderung der Verordnung sah die Richterin als ausreichend an, um ausnahmsweise eine Einstellung rechtfertigen zu können. Sie schätze den Einsatz der Ordnungskräfte und appelliere an alle Bürger, sich vorsichtig zu verhalten. Man müsse von allen erwarten können, dass sie sich regelmäßig im Internet über die jüngsten Maßnahmen informierten.

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Kontrolleure stoßen häufig auf Uneinsichtige, wenn sie auf Verstöße aufmerksam machen

Markus B. hatte im November als Vertreter des Ordnungsamtes die Anzeige erstattet. Mit einer Polizeistreife habe man in der Innenstadt kontrolliert, stehe ständig unter Beobachtung. Er räumt ein, dass dank der Einsicht der drei Freundinnen eventuell auch eine Ermahnung vor Ort ausgereicht hätte. Unmittelbar vor der Kontrolle der drei Frauen sei man auf eine äußerst renitente Gruppe gestoßen. Ziel der städtischen Maßnahmen sei es, null Toleranz zu zeigen. Zumal es häufiger vorkomme, dass sich Bürger uneinsichtig verhielten, wenn man sie auf ihr falsches Verhalten aufmerksam machte. Markus B. berichtete über Situationen, in denen städtische Mitarbeiter in gefährliche Situationen gerieten. „Wir werden häufig angegangen und selbst körperliche Übergriffe kommen vor.“

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