Gelsenkirchen. Der Mehrheitseignerwechsel in drei Hotels in Gelsenkirchen und Bochum hat zu einer Kündigungswelle geführt. Warum nur wenige sich dagegen wehren.
Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ehemaligen Courtyard by Marriott-Hotels sowie des Renaissance-Hotels in den Städten Gelsenkirchen und Bochum stehen nach Kündigungen durch den neuen Mehrheitseigner, die Düsseldorfer Anter Group, ohne Job da. Gegenwehr gibt es kaum. Warum, das erklärt Andreas Singendonk von der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG).
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„Wir betreuen gerade einmal vier Kündigungsschutzklagen“, sagt Gewerkschaftssekretär Andreas Singendonk mit Blick auf die Kündigungswelle in den beiden Revierstädten Gelsenkirchen und Bochum. Als Gründe dafür nennt er, dass ein Großteil des Hotelpersonals gewerkschaftsfern sei und die Belegschaft ohnehin einer hohen Fluktuation unterliege.
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NGG: Schließung mit Neueröffnung ist ein Kniff, um Hotel-Personal zu schlechteren Konditionen anzustellen
Die NGG ist der Überzeugung, dass mit dem Wechsel der Mehrheitsanteile in den drei Hotels der neue Mehrheitseigner in die Rechte und Pflichten des alten Besitzers eintritt und die ausgesprochenen Kündigungen nach Paragraf 613a unwirksam sind. Die Gewerkschaft sieht in der Schließung des Courtyard by Marriott-Hotels und in der Neueröffnung als Stays Design Hotel eine Schutzbehauptung des neuen Mehrheitseigners, üblich in der Branche, um die rechtliche Klippe zu umschiffen und Personal zu meist schlechteren Konditionen zu beschäftigen.
In die Karten spielt Hotelbetreibern, dass mit der andauernden Corona-Krise und dem Wegfall von Buchungen die Angst vor einem Jobverlust hoch ist und daher potenziell Beschäftigte eher dazu geneigt sind, neue, schlechter dotierte Verträge zu unterschreiben.
Gewerkschaft NGG rechnet bei den anstehenden Klagen mit einem Vergleich
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„Bei den anstehenden Klagen wird es daher auf einen Vergleich hinauslaufen“, schätzte NGG-Sekretär Andreas Singendonk, nach dessen Einschätzung es in Deutschland „keinen echten wirksamen Kündigungsschutz mehr gibt“. Singendonk befürchtet zudem, dass „die Hotellerie und Gastronomie auf eine wahnsinnige Insolvenzwelle zusteuert, die Innenstädte in zwölf Monaten nicht mehr wiederzuerkennen sein werden“. Grund: Die Pflicht zur Anmeldung der Insolvenz sei weiter ausgesetzt, die bittere Abrechnung komme erst noch.
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