Gelsenkirchen. Nur acht statt im Vorjahr 49 Keuchhustenfälle: Die corona-bedingten Hygiene-Regeln bremsen auch andere Infektionskrankheiten in Gelsenkirchen aus

Die Kontaktbeschränkungen, Abstands- und Hygieneregeln während der Corona-Pandemie haben auch positive Nebeneffekte: In Gelsenkirchen sind im Jahr 2020 viele Infektionskrankheiten deutlich zurückgegangen. Dazu gehören auch die nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle. Insgesamt wurden im letzten Jahr nur acht Infektionsfälle gemeldet, 2019 waren es noch 49. Diese Zahl ermittelte die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin.

Hochansteckend und für Kleinkinder sehr gefährlich

„Wir gehen davon aus, dass die AHA-Regeln und die Kita- sowie Schulschließungen zu diesem starken Rückgang geführt haben, denn die Ansteckung erfolgt bei Keuchhusten über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Nach einer Inkubationszeit von einer Woche bis höchstens 20 Tagen treten Hustenanfälle, Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern.

Impfung dringend empfohlen

Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. Daher raten Mediziner trotz aktuell rückläufiger Infektionszahlen, die empfohlenen Impfungen vor allem bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen. Die Impfung gegen Keuchhusten wird von der Ständigen Impfkommission ab dem dritten Lebensmonat empfohlen und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll.

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Die Ständige Impfkommission rät zudem auch Schwangeren, sich gegen Keuchhusten impfen zu lassen. Denn bevor ein Neugeborenes selbst geimpft werden kann, ist es den Viren schutzlos ausgeliefert. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Empfohlen wird die Impfung gegen Keuchhusten zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Schwangerschaftswoche. Besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, sollte die Impfung ins zweite Schwangerschaftsdrittel vorgezogen werden. Für gesetzlich Versicherte übernehmen die Krankenkassen auch diese Impfkosten.