Gelsenkirchen. Ein Gelsenkirchener (69) muss sich vor Gericht wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verantworten.
Karl M. weiß nicht so recht, warum er auf der Anklagebank sitzt. Dem fast 69-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft vor, kinderpornografische Bilder erworben, auf seinem Handy gespeichert und verbreitet zu haben. Gut 200 Fotos hatte die Polizei bei der Wohnungsdurchsuchung auf seinem Smartphone gesichert.
Der Gelsenkirchener kann sich nicht erklären, wie die Fotos auf seinem Handy landen konnten. Mit der Technik scheint er wenig vertraut. Er habe sich im Juni zum ersten Mal ein Handy zugelegt, mit Vertrag im Kaufhaus erworben. Alles verstanden habe er in der Beschreibung nicht. Er räumt vor Gericht ein, im Internet gezielt unter dem Begriff „junge Frauen“ gesucht zu haben. Auch pornografische Internetseiten hatte sich der Mann angesehen. „Ich wollte mal sehen, was es so alles gibt.“
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Gelsenkirchener (69) kann sich nicht erklären, wie die Fotos aufs Handy gekommen sind
Vor Gericht beteuert der Angeklagte, nie Fotos heruntergeladen zu haben. Kaum vorstellbar ist die Anzahl von 30.000 Fotos, die schließlich auf seinem Handy gespeichert waren. Die Darstellungen sind abscheulich, zeigen vergrößerte Geschlechtsteile, oralen Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen und Kindern. Sogar der sexuelle Missbrauch von Kleinkindern war auf Fotos dargestellt. Auf den Vorhalt der Richterin, wie die Fotos auf seinem Handy landen konnten, erklärt der Angeklagte, sie gar nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Fotos verschickt habe er nicht, versichert er.
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Die Darstellungen auf den Fotos findet auch Karl M. abscheulich. Sein Mandant sei verdattert, in etwas reingerutscht zu sein, das er sich nicht erklären könne, meinte sein Anwalt. Richterin wie auch Staatsanwalt waren sich einig, ohne weitere Recherche über die möglichen technischen Abläufe die Frage der Schuld nicht beurteilen zu können. „Wir müssen die Finger noch einmal in die Wunde legen“, meinte die Richterin. Erst nach weiteren Erkenntnissen wird sie Karl M. erneut vorladen und ein Urteil sprechen.
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