Gelsenkirchen/Essen. Ein vorbestrafter Sexualstraftäter missbraucht erneut einen Jungen. Jetzt droht dem Gelsenkirchener sogar die unbefristete Sicherungsverwahrung.

Es war bereits das dritte Mal, dass ein 29-jähriger Mann aus Gelsenkirchen wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht stand. Am Freitag ist er am Essener Landgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus kann zu einem späteren Zeitpunkt auch noch die anschließende und zeitlich unbefristete Sicherungsverwahrung verhängt werden.

„Der Angeklagte missbraucht und vergewaltigt immer wieder Kinder“, so Richter Volker Uhlenbrock bei der Urteilsbegründung. Es bestehe eine verfestigte Neigung, sich an kleinen Jungen zu vergehen.

Die ersten Übergriffe verübte der Gelsenkirchener im Alter von 14 Jahren

Der Angeklagte war selbst erst 14, als er das erste Mal zwei andere Jungen in den Wald gelockt und dort missbraucht hat. Weil er selbst noch so jung war, hatten die Richter es damals bei einer Therapie-Weisung belassen.

Mit 19 dann die erste richtige Verurteilung. Diesmal hatte der Gelsenkirchener gleich mehrfach zwei kleine Jungen in seine Wohnung eingeladen. Einer wurde eingesperrt, der andere missbraucht. Auch danach war er nicht in Haft gekommen. Die Richter hatten es bei einer Bewährungsstrafe belassen. Zeitgleich folgte die nächste Therapie. Doch auch sie hatte keine dauerhafte Wirkung.

Richter Volker Uhlenbrock.
Richter Volker Uhlenbrock. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann

Richter Volker Uhlenbrock über die Leiden eines Opfers: „Ein Martyrium“

Sein letztes Opfer war der zehnjährige Sohn seiner Lebensgefährtin. Er wurde sogar mit Gegenständen vergewaltigt. „Ein Martyrium“, so Richter Uhlenbrock. „Das waren massive Handlungen mit Schmerzen und Gewalt.“

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Die Folgen sind dramatisch. Nach Angaben seiner Mutter kommt der Junge seit den Taten nicht mehr klar. Er schlafe schlecht, falle in der Schule plötzlich durch Aggressivität und extrem sexualisiertes Verhalten auf. Er hat seine achtjährige Schwester anderen Schülern in einer WhatsApp-Gruppe sogar schon zum Sex angeboten.

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Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess gestanden – einsichtig, aber scheinbar gefühllos. Auch Schmerzensgeld wolle er zahlen, wenn er dazu in der Lage ist.

Behandlungen bislang alle erfolglos – Hoffnung auf sozialtherapeutische Therapie

Die Richter sind sich nicht ganz sicher, ob der 29-Jährige bereits so gefährlich ist, dass er dauerhaft weggesperrt werden muss. Sie setzen ihre Hoffnung nun auf eine sozialtherapeutische Behandlung im Gefängnis. Deshalb haben sie die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung noch einmal zurückgestellt. Uhlenbrock: „Die pädophile Neigung des Angeklagten konnte bislang nicht ansatzweise erfolgreich behandelt werden.“ Wenn sich das nicht ändere, werde die Sicherungsverwahrung nachträglich verhängt.