Bochum/Herne. Ein Herner gibt nach anfänglichem Bestreiten doch zu, seine Enkelin sexuell missbraucht zu haben. Die Richter geben ihm eine Bewährungschance.

Nach einem sexuellen Übergriff auf seine Enkeltochter ist ein Rentner (70) aus Herne-Horsthausen am Bochumer Landgericht zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Großvater hatte die Missbrauchsvorwürfe zu Prozessbeginn erst bestreiten lassen – kurz danach aber doch noch abgenickt.

Vor allem, weil dem Mädchen (damals 14) durch das Geständnis eine beschwerliche Zeugenaussage vor Gericht erspart worden ist, beließen es die Richter trotz der massiven Anschuldigungen am Ende bei einer Bewährungshaftstrafe. Das Urteil beruht auf einer förmlichen Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung.

Wie bekannt wurde, hatte offenbar im Raum gestanden, dass die Belastungszeugin möglicherweise mittlerweile doch nicht mehr vor Gericht aussagen und sich vielmehr auf das ihr als Verwandte zustehende Zeugnisverweigerungsrecht berufen möchte. Das hätte die Beweissituation jedenfalls erheblich erschwert, auch wenn dann immer noch auf eine existierende Aussage vor einer Richterin zurückgegriffen hätte werden können.

Großvater aus Herne verging sich schwer sexuell an der Enkelin

Laut Urteil hatte das Mädchen am Rande eines Übernachtungsbesuches bei den Großeltern in Horsthausen im Juni 2018 über Schwindelgefühle geklagt, woraufhin der Großvater sich nach anfänglichen Streicheleinheiten schließlich schwer sexuell an der Enkelin vergriffen hat.

Als Bewährungsauflage legte die 3. Jugendschutzkammer fest, dass der Herner seiner Enkelin in Raten 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

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