Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener Polizist und Ex-Stadtverordnete der AfD bleibt vom Dienst suspendiert. Vorwürfe gegen Martin Jansen werden weiter geprüft.
Ein Facebook-Post im Februar hatte im März 2020 berufliche und lokalpolitische Folgen für den AfD-Ratsherrn und damaligen Fraktionsvorsitzenden Martin Jansen. Der Gelsenkirchener Polizist wurde nach Rassismusvorwürfen am 10. März von Polizeipräsidentin Britta Zur vom Dienst suspendiert. Gegen den Beamten wurden nach Angaben der Polizeibehörde ein entsprechendes Strafverfahren sowie ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Acht Monate später laufen die Verfahren noch, die Suspendierung dauert an.
Polizeibeamter gehört der neuen AfD-Ratsfraktion nicht mehr an
Der Beamte wird verdächtigt, mehrere Äußerungen mit möglicherweise volksverhetzendem Inhalt in den sozialen Medien gepostet zu haben. Politisch war damals das Urteil einhellig: Von CDU bis AUF wurden die Postings verurteilt, Jansen aufgefordert, sein Ratsmandat ruhen zu lassen. In der Tat tauchte Jansen danach politisch ab. Dem neuen Rat und der nunmehr elfköpfigen Faktion der AfD gehört er nicht mehr an. Zum laufenden Verfahren äußerte sich Jansen nicht.
„Wir gehen konsequent gegen jede Form fremdenfeindlicher oder rassistischer Äußerungen und Handlungen vor. Ich erwarte von allen meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jederzeit ein klares Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und ein aktives Eintreten für die Grundwerte unserer Verfassung“, betonte Behördenleiterin Britta Zur damals. Ihr sei es wichtig, dass die erhobenen Vorwürfe lückenlos aufgeklärt werden.
Gelsenkirchener Stadtverordnete bezogen Position
Infolge des Holocaust-Gedenkens im Bundestag kommentierte der AfD-Kreisverband unter anderem: „Israels Präsident lobt Merkel als ,Führerin der freien Welt’. Die geschichtlichen Parallelen sind unübersehbar. Wie auch 1945 bringt diese ,Führerin’ Deutschland den Untergang.“ Der Post hatte im Rat der Stadt hohe Wellen geschlagen. Jansen sah ihn durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Doch als Beamter hat er damit wohl klar Grenzen überschritten.
+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Gelsenkirchen verpassen? Dann können Sie hier unseren kostenlosen Newsletter abonnieren +++
Dass das Verfahren auch nach mehreren Monaten nicht abgeschlossen sei, „ist nicht außergewöhnlich“, stellt Polizeisprecher Christopher Grauwinkel fest. Derzeit sei kein Ende abzusehen. Die Suspendierung wurde nach dem Landesdisziplinargesetz NRW ausgesprochen, der Richtlinie bei mutmaßlichen „schweren Dienstvergehen“. Suspendierte Beamte erhalten nur 50 Prozent ihrer Bezüge. Sonderzahlungen und Aufschläge entfallen komplett. Sie haben Anspruch auf die entfallenen Bezüge, sollten sich die Vorwürfe nicht erhärten oder sie das Strafverfahren juristisch gewinnen.
- Verfolgen Sie die aktuelle Entwicklung zum Coronavirus in Gelsenkirchen in unserem Newsblog
- Lesen Sie mehr Geschichten aus Gelsenkirchen
- Oder folgen Sie der WAZ Gelsenkirchen auf Facebook