Gelsenkirchen. Gelsenkirchener Krisenstab ordnet Mund-Nase-Bedeckung in einigen stark frequentierten Straßen an. Dort darf nicht gegessen, und geraucht werden.
Die Maskenpflicht wird ab Mittwoch, 4. November, auf weitere stark frequentierte Bereiche in den Stadtteilen ausgeweitet. Ein spezielles Ess- und Rauchverbot für diese Flächen ordnet die Stadt nicht an - pocht aber zugleich auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen mit dem Hinweis: „Mit Maske lässt sich schlecht rauchen“, so Luidger Wolterhoff, Gesundheits-Dezernent und Leiter des städtischen Corona-Krisenstabs. Das gelte auch für den Verzehr von Speisen und Getränken. Bislang hatte die Stadt beides augenscheinlich nicht sanktioniert. Und: Das Telefonieren ist in diesen Bereichen ebenfalls nur mit Maske zulässig.
Eine Mund-Nase-Bedeckung ist also ab Mittwoch Pflicht in Schalke auf der Schalker Straße zwischen Grillostraße und Gewerkenstraße, in Rotthausen auf der Karl-Meyer-Straße zwischen Schonnebecker Straße und Steeler Straße, in Erle auf der Cranger Straße zwischen Bahnstraße/Am Fettingkotten und Auguststraße, in Horst auf der Essener Straße zwischen Turfstraße und Bottroper Straße/Devensstraße sowie auf der Markenstraße zwischen Devensstraße und Schlosstraße/Strundenstraße sowie in Resse auf der Ewaldstraße zwischen Middelicher Straße und Hertener Straße.
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Gelsenkirchen hebt Maskenpflicht auf Ernst-Käsemann-Platz auf
Auf dem Ernst-Käsemann-Platz wird die Maskenpflicht aufgehoben, weil dort „nicht ansatzweise eine kritische Personendichte zu verzeichnen“ sei, so Wolterhoff. Basis für diese „Anpassungen“ seie eine Auswertung der Erfahrungen mit den ersten 14 Tagen Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen City, Buer und Käsemann-Platz. Zudem hätten sich viele Bürger gemeldet und die räumliche Enge in einigen Straßen der Stadtteile genannt.
Was das Essen und Trinken in den genannten Bereichen angeht, verweist die Stadt auf die neue Corona-Schutzverordnung, nach der der Verzehr von Speisen zum Mitnehmen in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle untersagt ist. „Hier haben wir uns aber mit der Bitte um präzisierende Klarstellung zur Sicherheit auch noch einmal an das Gesundheitsministerium gewandt“, so Wolterhoff.
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