Gelsenkirchen. Die Stadt prüft ein Rauchverbot sowie die Ausweitung der Maskenpflicht. KOD und Polizei lösen am Samstag eine große Feier in Resse auf.

Die gute Laune zum Wochenende, sie konnte Beobachtern des Gelsenkirchener Inzidenzwertes schon vor dem Frühstück vergehen: Erstmals seit Erfassung der Corona-Infektionszahlen schoss der Sieben-Tage-Wert pro 100.000 Einwohner am Samstag auf 198 und damit knapp unter die 200-er-Marke - um am Sonntag, wahrscheinlich wegen der wochenendtypischen Probleme bei der Datenübermittlung, wieder zu sinken. Was bleibt, ist die Frage: Drohen ab einem Inzidenzwert von 200 weitere lokale Maßnahmen oder gar die Rückkehr zum digitalen Distanzunterricht wie in der Stadt Solingen?

„Bestimmte Maßnahmen wie bei dem Wert von 35 oder 50 sind nun nicht mehr vorgegeben“, erklärte Gesundheits-Dezernent Luidger Wolterhoff auf Anfrage. „Zum Wochenstart gelten ja durch die landesweite Corona-Verordnung ohnehin neue Einschränkungen in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Sport sowie in Bezug auf die Zahl der Personen, mit denen man im öffentlichen Raum unterwegs sein darf. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen greifen und wirken.“ Trotzdem könnten in Gelsenkirchen weitere Einschränkungen drohen.

Gelsenkirchener Dezernent will Folgen für Handel und Gastronomie bedenken

In den Gelsenkirchener Fußgängerzonen in Buer, Gelsenkirchen und auf dem Ernst-Käsemann-Platz gilt auch an der frischen Luft eine Maskenpflicht. Mit Hinweisschildern macht die Verwaltung darauf aufmerksam.
In den Gelsenkirchener Fußgängerzonen in Buer, Gelsenkirchen und auf dem Ernst-Käsemann-Platz gilt auch an der frischen Luft eine Maskenpflicht. Mit Hinweisschildern macht die Verwaltung darauf aufmerksam. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Denn nach 14 Tagen Maskenpflicht in Fußgängerzonen wertet der Krisenstab Beobachtungen zu deren Umsetzung aus - und berät über eine mögliche Ausweitung auf weitere Straßen. Mit auf der Tagesordnung auch: die Verhängung eines Rauch- und Ess-Verbotes in den Bereichen, wo besagte Maskenpflicht gilt. In der Stadt Duisburg ist diese Vorgabe bereits in Kraft.

„Natürlich wollen wir den Bürgern nicht das Essen oder Rauchen untersagen. Uns geht es vielmehr darum, dass für beides der Mund-Nasen-Schutz abgesetzt werden muss, was ja in den stark frequentierten Fußgängerzonen aus Gründen des Infektionsschutzes verboten ist“, so Wolterhoff.

KOD meldet keine besondere „Halloween-Lage“

Keine besondere „Halloween-Lage“ meldet der Kommunale Ordnungsdienst in Gelsenkirchen am 31. Oktober: Demnach blieben Verstöße gegen die Corona-Schutzvorschriften in Zusammenhang mit dem Gruselfest aus.
Keine besondere „Halloween-Lage“ meldet der Kommunale Ordnungsdienst in Gelsenkirchen am 31. Oktober: Demnach blieben Verstöße gegen die Corona-Schutzvorschriften in Zusammenhang mit dem Gruselfest aus. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Wie wahrscheinlich die Einführung einer solchen Maßnahme ist, darauf wollte er sich am Sonntag noch nicht festlegen. Konsequenzen müssten differenziert betrachtet werden. So könnten Gastronomie- und Imbiss-Standorten mit Verkaufstheken für den Außer-Haus-Verkauf Umsatz-Einbußen drohen, falls der Verzehr von Speisen in Fußgängerzonen verboten werde.

Dass Abstandhalten und Maskenpflicht (nicht nur) in den Fußgängerzonen nicht immer befolgt werden, bereitet Wolterhoff durchaus Sorgen: Zwar meldet der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) bei Kontrollen der Corona-Schutzbestimmungen am Halloween-Wochenende in verschiedenen Gastronomien „keine gesonderte Lage“. Aber „vor allem im Stadtsüden wurden knapp 500 Personen aufgefordert, der Maskenpflicht nachzukommen“, so Stadtsprecher Martin Schulmann.

Polizei muss unangemeldete Feier in Resser Gastronomie auflösen

Zudem wurde am Samstagabend in einer Resser Gastronomie eine nicht angemeldete Feier mit rund 70 Personen von KOD und Polizei gemeinsam aufgelöst.

Nun kassiert der KOD von Maskenverweigerern bis zu 500 Euro

Die Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt seit 20. Oktober in den Fußgängerzonen rund um die Bahnhofstraße und auf dem Ernst-Käsemann-Platz in Gelsenkirchen sowie rund um die Hochstraße Buer - rund um die Uhr.

Maskenverweigerer - ob absichtlich oder versehentlich - wurden bislang in der Regel nur ermahnt. Diese Kulanz läuft nun aus: Ab 2. November kassiert der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) 50 Euro, wenn Passanten in den festgelegten Bereichen ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs sind. Der Wiederholungsfall kostet 500 Euro.

Die Rückkehr zum Homeschooling steht derzeit nicht auf der Agenda des Krisenstabs. In Solingen etwa, wo der Inzidenzwert deutlich über 200 liegt, wurde eine Kombination aus Präsenz- und digitalem Distanzunterricht beschlossen. „Derartige weitergehende Maßnahmen müssten wir im Einvernehmen mit dem Land verhängen. Wir setzen aber darauf, dass die neue Corona-Verordnung strikt beachtet wird“, betonte Wolterhoff. So soll von Schulschließungen abgesehen werden.

Wolterhoff sieht Beachtung von Schutz-Regeln auch als Frage der Generation

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„Wir in Gelsenkirchen haben festgestellt, dass Schulen und Kitas keine Infektionstreiber sind. Es gibt zwar Corona-Einzelfälle, aber keinen klassen- oder gruppenweiten Ausbruch. In unserer Stadt sind die Infektionen verteilt und auf private Kontakte zurückzuführen. Dort müssen wir ansetzen.“

Ein Kommunikationsproblem bei Personen, die nicht ausreichend gut Deutsch sprechen, sieht er ausdrücklich nicht. „Ich denke, es wissen alle, worum es geht, weil Corona ja in allen Ländern weltweit auftritt. Problematisch ist es, wenn die Schutz-Regeln wie Abstand, Maske, Hygiene und Lüften aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen nicht ausreichend verinnerlicht werden.“ Das sei nicht unbedingt nur eine Sache unterschiedlicher Kulturen, sondern auch der Generationen.

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