Gelsenkirchen-Erle. 1000 Besucher hier, 0 dort: Beim Arena-Trödel ist Kundschaft erlaubt, beim Schalke-Spiel in Gelsenkirchen nicht. Alles eine Frage der Verordnung.

Der Gigantmarkt auf den Parkplätzen an der Veltins-Arena war lange geschlossen: Doch dann öffnete sich zumindest dienstags ein Corona-Türchen. Mit abgestimmten Hygienekonzept ist der Betrieb wie zuvor der Markt an der Trabrennbahn wieder angelaufen. Zumindest an den Dienstagen 13., 20. und 27. Oktober. Samstags gilt weiterhin: Der Markt bleibt dicht.

„Es läuft schlecht. Die Kunden halten sich noch sehr zurück“, hat Marktveranstalter Markus Seidl festgestellt. Dafür sei der betriebene Aufwand hoch: „Das Gelände ist umzäunt, Stände sind nur einseitig aufgebaut, die Gänge sind acht bis 15 Meter breit, 15 Ordner überwachen den Zugang und die Einhaltung der Hygieneschutzregeln“, zudem sei an jedem Markttag bislang der Kommunale Ordnungsdienst zur Kontrolle vor Ort gewesen, sagt Seidl und betont: „Wir sind sehr, sehr vorsichtig und gehen keine Risiken ein.“

Gelsenkirchener Marktbetreiber hat Händlerzahl reduziert

Auch wenn die Parkplatzflächen weit mehr zuließen, wurde die Besucherzahl auf maximal 1000 begrenzt. Sieben Quadratmeter Platz pro Besucher gilt laut Corona-Schutzverordnung als Richtlinie. Auch die Zahl der Händler ist übersichtlich. Am ersten Tag waren es „gerade mal 22, zuletzt vielleicht 60“, sagt Seidl. Kein Vergleich zu den Samstags-Märkten, bei denen vor Corona 500 bis 700 Handeltreibende die Budengassen bevölkerten. „Es ist traurig für ganz viele, die hier auch ihren Beruf ausüben. Für sie fällt seit März die Geschäftsbasis weg.“

Die NRW-Corona-Schutzverordnung erlaubt – nach Paragraf 11 – den Handel auch auf Trödelmärkten, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands getroffen wurden. Dass quasi in Steinwurfweite der Zuschauer-Betrieb in der riesigen Veltins-Arena stärker reglementiert wird, erschließt sich für Kritiker nicht. Zu ihnen zählt der Gelsenkirchener Volker Apfelbaum, der sich das Geschen an der Arena täglich anschaut. „Mir fehlt hier die Verhältnismäßigkeit“, sagt er. „Das kann doch kein Mensch nachvollziehen.“

Inzidenzwert über 35 hat klare Beschränkung zur Folge

Doch die Regelung gibt auch hier die Verordnung vor. Laut Paragraf 9 ist demnach „das Betreten der Sport- oder Wettbewerbsanlage durch gleichzeitig bis zu 300 Zuschauer“ bei geeigneten Hygiene-Vorkehrungen möglich. Die entscheidende Einschränkung erfolgt in der Anlage zu den „Bundesweiten Teamsportveranstaltungen“: Wortlaut: Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in der Kommune des Austragungsortes am Tag vor der Veranstaltung 35 oder mehr beträgt und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist, sind Zuschauer ausgeschlossen. Zur Erinnerung: Gelsenkirchen liegt seit Tagen bereits deutlich über der 100er Marke.