Gelsenkirchen. Erster Gütetermin in Gelsenkirchen: 160 Ex-Bergleute klagen vor dem Arbeitsgericht gegen ihre Kündigung. Sie fühlen sich „von der RAG verkauft“.

Der große Andrang vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen blieb Donnerstag aus. 160 Klagen von Bergleuten gegen die RAG gingen im Gericht ein. Im ersten Gütetermin vor der 4. Kammer waren nur einige von 25 Klägern erschienen. Den Bergleuten, die meisten mit Migrationshintergrund, wurde zum Ende des Jahres gekündigt. Sie halten die Kündigung für nicht gerechtfertigt, beklagen die fehlende Sozialauswahl, wollen weiter beschäftigt werden.

Die fehlende Sozialauswahl sieht auch Richter Stefan Kröner als Knackpunkt. Dem Vorsitzenden, gleichzeitig Direktor des Arbeitsgerichts, schwebt vor, die einzelnen Klagefälle in Gruppen zu behandeln, um vertragliche Details besser beurteilen zu können. Er hält es für ein gesamtwirtschaftliches Interesse, sozialverträgliche Lösungen zu finden. Die klagenden Kumpel werfen der RAG vor, die Auswahl willkürlich getroffen zu haben. Sie vermuten, dass der Arbeitgeber an bestimmten Mitarbeitern interessiert gewesen sei, andere loswerden wollte.

RAG-Fälle vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht

Durmus Komsucu arbeitet unter Tage als Bandschlosser auf Prosper Haniel. Der 41-jährige zweifache Familienvater ist seit 24 Jahren dabei. Er beklagt, dass die „RAG Leute arbeiten lässt, die Anpassungsgeld bekommen würden und somit schon zuhause sitzen könnten.“ Kohle wird schon seit Ende letzten Jahres aufs Prosper Haniel, der letzten Revierzeche, nicht mehr abgebaut. Ende 2019, so argumentiert die RAG, seien auf Prosper die Restarbeiten abgeschlossen. Ein Termin, den die klagenden Bergleute für utopisch halten.

Bergleute sehen keine Alternative in den Arbeitsplätzen

160 Klagen wurden eingereicht

Die Ruhrkohle AG (RAG) hat Ende letzten Jahres auch die Förderung auf Zeche Prosper Haniel eingestellt. Etwa 250 Bergleuten wurde zum Jahresende 2019 gekündigt. 300 Kumpel arbeiten weiter in einem anderen Servicebereich.

160 Klagen sind beim Arbeitsgericht Gelsenkirchen eingereicht worden. Zunächst sind mehrere Gütetermine vorgesehen, ehe das Gericht abschließend bei Kammerterminen entscheidet.

Sie glauben, dass viele Mitarbeiter noch Jahre für den Rückbau benötigt würden. Als Indiz für den Personalbedarf werten sie auch ihre heutige Funktion als „Ausbilder“ für Mitarbeiter von Fremdfirmen, die später ihre Arbeit erledigen sollen. Der Arbeitgeber habe zahlreiche Stellen angeboten, erklärt RAG-Anwältin Susanne Clemens vor Gericht. Sie habe kein Verständnis für die fehlende Bereitschaft der Mitarbeiter, auf die Angebote einzugehen. Die Bergleute sehen keine Alternative in den Arbeitsplätzen, die oft nur vage in Aussicht gestellt worden seien.

Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann vertritt 140 Kläger

Durmus Komsucu glaubt nicht an ernsthafte Angebote: „Ein Kollege hat ein Angebot angenommen und sieben bis achtmal den Arbeitsplatz gewechselt.“ Sein Vorwurf: „Wir werden von der RAG an die Firmen verkauft.“ Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der 140 Kläger vertritt, sieht unter den Kündigungen eine Reihe von Härtefällen. So fehlten Mandanten nur 15 Arbeitstage, um noch über die bergmannspezifische Anpassung ausscheiden zu können. Einige seiner Klienten, die sich bei anderen Firmen vorstellten, hätten sich über deren Einstellungsbedingungen aufgeregt, sie sollten zunächst die Klage zurücknehmen.

Angebot, in die Transfergesellschaft zu wechseln

Bis zum 30. August hat die RAG nun Zeit, dem Gericht die Kündigungen zu begründen. Anschließend hat der Anwalt der Kläger die Möglichkeit, ebenfalls vor Gericht zu punkten. Der Kammertermin, bei dem ein Urteil verkündet wird, dürfte kaum vor Dezember möglich sein. Eines konnte RAG-Anwältin Susanne Clemens bereits zusichern. Das Angebot, in die Transfergesellschaft zu wechseln, werde bis zum 1. August verlängert. Bis zum 30. Juni nächsten Jahres sollen die Bergleute dort weiter qualifiziert werden. Auch das so genannte Freiwilligen-Pogramm läuft noch: Wer seiner bereits erfolgten Kündigung mit einer eigenen Kündigung begegnet, kann mit der doppelten Abfindung rechnen.