Gelsenkirchen. Der Ordnungsdienst hat eine Feier mit 30 Personen wegen Nichteinhaltung der Corona-Regeln aufgelöst. Zudem gab es einen Fall beim Veterinäramt.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt hat am vergangenen Samstag (3. Oktober) eine Veranstaltung in einem Restaurant in der Gelsenkirchener Innenstadt aufgelöst. Bei der Veranstaltung in einem angemieteten Saal mit rund 30 Gästen war es zu zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Regeln gekommen: Unter anderem wurden die Abstandsregeln und die Maskenpflicht nicht eingehalten, es stand kein Desinfektionsmittel bereit und es wurde nicht gelüftet.
Problematisch war insbesondere, dass die Feier nicht wie nach der Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen vorgesehen vorher beim Gesundheitsamt angemeldet worden war. Auch die Gästelisten, die zur Rückverfolgbarkeit dienen sollen, wurden gar nicht oder nur lückenhaft ausgefüllt. Nachdem die Daten aller Gäste vom KOD nachträglich aufgenommen werden konnten, wurde die Feier für beendet erklärt und die anwesenden Personen verließen die Lokalität.
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In der Mitarbeiterschaft des Veterinäramtes der Stadt Gelsenkirchen gab es einen Corona-Fall. Im Rahmen der täglichen Testungen von Schlachthof-Personal ist eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Fleischkontrolle positiv auf das Coronavirus getestet worden. Zehn Mitarbeiter des Bereiches wurden daraufhin unter Quarantäne gestellt. Da ohne Fleischkontrolle kein ordnungsgemäßer Schlachtbetrieb möglich ist, hat die Stadt Gelsenkirchen umgehend organisatorische Maßnahmen getroffen, um den Schlachtbetrieb zu den üblichen Qualitätsstandards in reduziertem Umfang aufrechtzuerhalten.
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